Beim klauen erwischt was gibt es jetzt für folgen?
Hallo ich und meine beste Freundin ( beide W/14) haben etwas richtig dummes getan. Wir haben bei H&M geklaut. Es lief so ab:
Wir haben uns alle Sachen genommen die wir habe wollten und sind in die Umkleidekabine gegangen und haben alle kleinen Sachen (wie Schninke) in unsere Tasche gesteckt (Dabei das Papier von dem Scanner Code ab gemacht). Dann sind wir aus der umkleide raus und haben den Rest wurde hingehangen damit das nicht so auffällig ist.... Meine Freundin ist schon früher als ich raus gegangen (keine Ahnung warum). Sie wurde vom ladendetekriv wieder rein geholt und gefragt wo ihre Freundin ist. Dann kahm ich auch zu Ihnen und wir mussten in einem kleinen Kellerraum und unsere Taschen wurden durchsucht. In meiner Tasche waren ein Wert von 120€ drin und in ihrer ein Wert von 20€. Die Polizei kahm und nahm all unsere Personalien auf und dann hat der Vater meiner Freundin uns nach Hause gebracht. Was passiert jetzt? (Und wird das bei mir auch als Diebstahl angesehen da ich ja nicht aus dem Laden raus gegangen bin sondern nur meine Freundin)
11 Antworten
Das Ganze war ja schon ziemlich planvoll und durchdacht. Und es handelte sich ja offensichtlich nicht um ein Teil, das man vielleicht als dumme Mutprobe hätte durchgehen lassen, sondern um mehrere Teile und eine erkleckliche Summe. Hier stand klar die Erzielung eines Vorteils im Vordergrund, und das ist kriminell. Das war auch nicht das erste Mal, oder?
Ich wünsche mir, dass ihr dafür mal eine Weile in den Knast einwandert - nur um mal ein bisschen zur Besinnung zu kommen. Aber wir wissen ja alle, dass das nicht passieren wird.
Du solltest keine Aussage bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft machen auch nicht, wenn die Eltern dabei sind. Besorge dir einen Anwalt und überlasse ihm das Reden.
Dass Du den Laden noch nicht verlassen hattest, ist unbeachtlich. Der Diebstahl war dennoch vollendet, nachdem Du fremden Gewahrsam gebrochen und eine Gewahrsamsenklave (durch das Verbergen in der Tasche) begründet hast.
Bei Ersttätern wird das Verfahren zu 95% ohne Auflagen und Weisungen eingestellt. Bei Deiner Freundin habe ich da auch keine Bedenken, allerdings könnte bei Dir der Wert der geklauten Sachen und das erkennbare kriminelle Potential durchaus dazu führen, dass die Staatsanwaltschaft Erziehungsmaßregeln (z.B. "Sozialstunden") für sinnvoll hält.
Ihr bekommt höchstwahrscheinlich Sozialstunden aufgebrummt - und hoffentlich eine Standpauke von Euren Eltern.
Wenn es bei dieser einzigen Tat bleibt und du ja unter 18 bist kommt es nicht ins Führungszeugnis
Anzeige wegen Diebstahl. Ladenverbot. Vielleicht sozialstunden... was deine Eltern machen weiß ich nicht
Quatsch.
Der Diebstahl ist hier bereits bei dem Reinstecken in die Tasche, als sogenannte Gewahrsamsenklave vollendet. Da ist es unbeachtlich, ob die FS den Laden verlassen hat oder nicht.