Tester im Wert von 94€ geklaut, was nun?

6 Antworten

Nun ja die Beweislast liegt beim Ankläger. Derjenige der dich wegen Diebstahl angeklagt hat, hat den Beweis dich „bei der Tat erwischt zu haben“. Jetzt musst du ein Beweis bringen, der das Gegenteil und deine Unschuld beweist. Das ist in diesem Fall ziemlich schwierig. Dir bleibt nur die Möglichkeit, die Person die dir dieses geschenkt hat ausfindig zu machen. Wenn diese bestätigt, dass er dir dies geschenkt hat, wird deine Strafe bestimmt gemildert und bestenfalls wird die Anzeige ganz zurückgezogen.

ich kenne mich in diesen Bereich nicht aus und hoffe ich gebe keine falsche Information bekannt. Falls doch entschuldige ich dies in Voraus.

ich hoffe es wird schnell geklärt, dass du unschuldig bist

mit freundlichen Grüßen

Cassiopaia101 
Beitragsersteller
 30.12.2018, 09:53

das stehlen des Testers habe ich ja zugegeben, die Polizei wurde gerufen, wegen dieser Lippenstifte in meiner Tasche. Von der Schuld den Tester gestohlen zu haben kann mich keiner freisprechen. Ich wollte wissen, ob die Person, von der ich sie bekam, Ärger bekommen könnte, da diese sich in einem Müllcontainer zur Entsorgung befunden haben.

Komisch, wenn jemand dir diese geschenkt hat, muss es wohl auch einen Zeugen, also den Schenker geben, der deine Aussage bestätigt.

Cassiopaia101 
Beitragsersteller
 30.12.2018, 09:16

Ja, den gibt es. Wollte nur niemanden da noch mit hineinziehen. Aber danke trotzdem

Jewi14  30.12.2018, 09:27
@Cassiopaia101

Wenn dir eine Straftat zur Last gelegt wird, ist das doch der perfekte Zeuge. Insbesondere weil es keine Videoaufnahmen von der (angeblichen) Tat gibt.

Was fuer ein Unsinn! Wenn dir die Tester geschenkt wurden, gibt es ja auch jemanden, der sie dir geschenkt hat und das auch aussagen kann.

Oder hast du die von deiner besten Freundin geschenkt bekommen, die auch nicht erklaeren kann, wo die Dinger her kommen?

Cassiopaia101 
Beitragsersteller
 30.12.2018, 11:43

Dann werde ich dazu nichts sagen, die Schuld auf mich nehmen und die Strafe hinnehmen. Vielen Dank für die prompte Antwort.

Cassiopaia101 
Beitragsersteller
 30.12.2018, 09:21

Nein. Es ist jemand, der bei der Müllentsorgung arbeitet und u.a. Container bei Douglas und Co. leert. Keine Ahnung ob es denen erlaubt ist, aus diesen Sachen wie Tester, Lippenstifte etc. rauszunehmen und für sich zu behalten bzw weiter zu schenken.

MrRayman  30.12.2018, 10:47
@Cassiopaia101

Auch Müll hat einen Besitzer. Die dürfen definitiv nichts aus der Mülltonne holen. So etwas kann ganz schnell zu einer Kündigung führen.

Hausverbot in den Läden

Evtl Sozialstunden oder Geldbuße

Die Strafzumessung der Gerichte ist mit § 46 StGB trotz seiner einzelnen Konkretisierungen nur sehr rudimentär geregelt. Dies führt dazu, dass das dem Tatrichter ein weiter Spielraum bei der Bemessung der Strafe zusteht. Da dieser Beurteilungsspielraum mit dem Rechtsmittel der Revision grundsätzlich nur eingeschränkt überprüft werden kann, sollte man in jedem Fall einen Rechtsanwalt an seiner Seite haben, der das Gericht an alle strafmildernden Umstände erinnert.

Cassiopaia101 
Beitragsersteller
 30.12.2018, 10:29

Wie ist die Rechtslage, wenn die Person, die mir die Tester schenkte, eine wäre, der ich zur Wahrung des Namens per Schweigepflicht verpflichtet bin? Muss ich den Namen doch nennen? Und wenn ich es nicht tue, was geschieht dann ?