Beim Hausfriedensbruch erwischt was nun?

6 Antworten

Das Verfahren wird sicherlich wegen geringer Schuld nach § 153 StPO eingestellt werden.

Ihr müsst niemals Angaben als Beschuldigte zur Sache machen! Nicht bei der Polizei, nicht bei der Staatsanwaltschaft und auch nicht vor einem Richter.

Als nächstes folgt sicherlich die schriftliche Polizei Vorladung per Brief. Wenn die netten Beamten es überhaupt als Anzeige weiter verfolgen. Das müssen sie zwar und deren Einsätze werden auch dokumentiert, jedoch können die es auch so drehen, dass es keine Täter gab.

Die Vorladung kann in einer Woche oder auch erst in 3 Monaten kommen. Ihr müsst der Polizei Vorladung nicht Folge leisten. Nur Ladungen zum Gericht oder auch zur Staatsanwaltschaft muss man Folge leisten.

Hier in dem Fall finde ich es aber nicht so wild, wenn man auch als Beschuldigter sich gleich zur Sache geäußert hat und dies auch eventuell noch mal bei der Polizei machen möchte. Denn die Tat war zwar eine Straftat, aber doch sehr harmlos.

Eine Einstellung des Verfahrens wird euch per normalen Brief von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Ich halte hier die Wahrscheinlichkeit das es zu einer Anklage kommt für sehr gering.

In eurem Führungszeugnis wird nichts darüber vermerkt werden. Selbst für den unwahrscheinlichen Fall der Verurteilung wird die Strafe so gering sein, dass sie nicht im Führungszeugnis eingetragen wird. 

Dennoch ist Hausfriedensbruch eine Straftat nach § 123 StGB . Man betritt nicht einfach so fremde, nicht öffentlich-zugängliche Häuser ohne Erlaubnis.

Timle 
Beitragsersteller
 10.12.2015, 00:00

Ja war wie gesagt einfach ein dummer jungestreich :/ aber danke für deine ausführliche antwort :)

Ihr seid alle strafmündig, da ihr alle über 14 Jahre alt seid, demnach könntet ihr nach Jugendstrafrecht bestraft werden. Der weitere Verlauf ist vom zuständigen Stattsanwalt abhänig, da Hausfriedensbruch keine schwere Straftat ist und ihr noch minderjährig seid, wird bei erstbegehen teilweise keine Anklage durch die Stattsanwaltschaft erhoben, somit würde es zu keiner Gerichtsverhandlung kommen. Erhebt der Stattsanwalt Anklage, kommt es zu einem Gerichtsverfahren, in dem ihr auch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden würdet.

Es wird alles notiert. Also: Ja. Das steht in eurem Führungszeugnis. Sicherlich.

ParagrafenChef  10.12.2015, 00:39

Dümmliche, absolut falsche Antwort, die auch noch gelikt wird!

Da wird nicht sehr viel passieren, höchstens ein paar Sozialstunden und die haben keinerlei Auswirkungen auf eure Zukunft. Nachdem es ein leerstehendens Haus war und ihr die Scheibe nachweislich nicht eingeschlagen habt, ist es sehr gut möglich, dass die Staatsanwaltschaft das ganze fallen lässt, die geben sich mit kleineren Vergehen auch nicht so gern ab, weil sie sowieso schon genug Arbeit haben.

Timle 
Beitragsersteller
 09.12.2015, 23:54

Super danke sowas wollte ich hören :)

Patchouli  10.12.2015, 00:01
@Timle

Gern geschehen, das wird schon.

Dumme Jugendstreich.

Obwohl es zu falsche Schlußfolgerungen kommen könnte, ist das Mitführen einen Brechstange und ein Zange nicht verboten. Mist ist es natürlich im Rahmen einen Hausfriedensbruch dies dabei zu haben.

Es liegt sehr am Staatsanwalt und am Richter und kommt auf der Gütesiegel ein eventuelle Anwalt welche Folgen das haben wird.

Schwer wird dabei nichts kommen und ich glaube nicht dass es ins  polizeilische Führungszeugnis auftaucht.