Beim Autotür öffnen gegen ein anderes geknallt
Mir hat letztens eine Frau ihre Auto Tür gegen meine geknallt und ist weggefahren ich habe dass gesehen und war bei der Polizei dieser hat mir die Tel Nr rausgesucht und ich habe dort angerufen diese sagten mir die seien nicht bereit Eintreffen zu machen, weil sie sich keiner schuld bewusst sind. Der Polizist sagte mir dann man müsse sich einen Anwalt nehmen Leider habe ich dass Geld dafür nicht und die Polizei will da nichts mehr machen was kann ich nun tun? Der Schaden ist auch nicht groß aber es ist nunmal ein Jahreswagen und ich wollte nicht so viel Geld für ein Auto bezahlen, dass es mir jeder demoliert das ist nun die 2. Fahrerflucht
6 Antworten
Mir hat letztens eine Frau ihre Auto Tür gegen meine geknallt und ist weggefahren ich habe dass gesehen und war bei der Polizei
Anzeige wegen Fahrerflucht, zudem Meldung an Zentralruf der Autoversicherer.
dieser hat mir die Tel Nr rausgesucht
Unglaublich. Das ist ein Dienstvergehen, für das der Beamte nicht nur herabgestuft sondern sogar entlassen werden kann. Verstoß gegen das BDSG. Kommt es hier wegen Deines Schadens zur Verhandlung vor Gericht, wird das ein Fall für die Dienstaufsicht und die Staatsanwaltschaft.
Leider habe ich dass Geld dafür nicht
Für eine Anzeige brauchst Du keinen Anwalt.
und die Polizei will da nichts mehr machen was kann ich nun tun?
Klagen und das Prozessrisiko tragen (Aussage gegen Aussage), oder den Schaden der Versicherung melden und die das regulieren lassen (falls VK). Dort erhältst Du übrigens auch ggfs. Rechtsberatung.
Dann hättest Du sofort Anzeige erstatten müssen.
Wenn Du der Schadensverursacherin mit einem Anwalt drohst, wird sie vielleicht einlenken.
Ich hätte auch sofort Anzeige erstattet
die polizei gibt dir die telefonnummer der fahrerin??? ich glaubs nicht...
wenn das wirklich passiert ist... anzeige wegen fahrerflucht! dem muss die polizei nachgehen - ganz einfach.
mir sind auch schon einige mit der tür an mein auto gekommen - aber ich hab nie die notwendigkeit gesehen sowas zur anzeige zu bringen.
Das ist nicht so sehr verwunderlich. Wenn die Fahrerin sich an den Zentruf der KfZ-Versicherer gewandt hätte, hätte sie dort die gleiche Auskunft bekommen. Im Zusammenhang mit einem KfZ-Unfall sind die Halterdaten relativ öffentlich. Hängt zusammen nmiti dem Pflichtversicherungsgesetz und der rechtlichen Möglichkeit, Schadenersatzansprüche direkt beim gegnerischen Versicherer zu melden.
Das ist aber eine ganz andere Schiene. Meldet man einen Schaden am Zentralruf, erhält man primär die Versicherungsdaten des Unfallgegners, und über dessen Versicherung evtl. die Adresse. Aber niemals eine private Telefonnummer, und schon gar nicht darf das die Polizei nach einer Halterabfrage.
Ich wurde am Abend des "Unfalls" angerufen. Bis dahin hatte ich nicht einmal bemerkt, daß meiner Tür etwas fehlte....
Hast Du mal überlegt, dann eben Anzeige zu erstatten? Dann muss die Polizei was machen.
Die haben gesagt deswegen könnten die wohl nichts machen weil der Schäden zu klein ist
Über den "Zentralruf der Autoversicherer" (0800 - 25 026 00) erfährst Du, bei welcher Versicherung das Auto des Verursachers (pol. Kennzeichen) haftpflichtversichert ist.
Diese Versicherung kannst Du dann anschreiben, den Fall schildern, Foto.., Kopie der Anzeige bei der Polizei beilegen... und zur Regulierung des Schadens auffordern.
Die Versicherung muss dann Kontakt zu Dir aufnehmen, wird die Regulierung verweigert, müsstest Du ggf. einen Anwalt einschalten.
Doch, die Polizei gibt das schon bekannt.
Mir ist mal jemand in die hintere Tür gefahren und konnte mich nicht finden. Die Fahrerin meldete sich bei der Polizei und dort gab man ihr meine Telefonnummer und den Namen des Fahrzeughalters. Sie rief mich dann an und wir konnten diese Sache angemessen regeln.
Jetzt im Nachhinein wundert mich das auch irgendwie....