Beim amt nicht gemeldet jetzt schulden?
Hey, n Freund hat folgendes Problem er hatte eine gewisse Zeit lang gearbeitet und wurde dann gekündigt, Problem an der Sache ist, dass er sich nicht beim Amt gemeldet hat und jetzt einen Brief von seiner Krankenkasse bekommen hat worin steht das er 4000€ zahlen solle habt ihr Ideen / Erfahrungen damit?
7 Antworten
Klar ,kann ich dir sagen ,dein Freund hätte sich arbeitslos meldenmüssen,sobald er die Kündigung bekam.
Zum einen hat er Geld hergeschenkt ,den ihm hätte Geld zugestanden ,bzw.nur wenn er über 1 Jahr gearbeitet hat ,ansonsten Hartz4.Egal wie auch er hätte Leistungen vom Amt erhalten und wäre somit automatisch krankenversichert.
Ansonsten wird man bei der Krankenkasse als freiwillig versichert eingestuft,heisst man muss seine Beiträge aus eigener Kasse zahlen.
Da kommt natürlich gleich einiges an Geld zusammen.Ist dann auch nicht krankenversichert ,und muss jeden Arztbesuch selber zahlen,das kann schnell teuer werden.
Sieht so aus, als hätte er das seiner Krankenkasse nicht mitgeteilt und auch nicht auf Schreiben geantwortet hat. In dem Fall muss die Krankenkasse Höchstbeiträge berechnen. Widerspruchsfrist ist 1 Monat. Er sollte in dieser Zeit sich unbedingt mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen und fragen was sie für Unterlagen benötigen, dann kann der Beitrag gesenkt werden. Wahrscheinlich brauchen die nur einen Fragebogen. Aus einer Antwort auf ein Kommentar les ich, dass er noch recht jung ist. Dann soll er direkt eine Familienversicherung beantragen. Wahrscheinlich geht das auch rückwirkend, wenn überhaupt möglich. Diese beiden Sachen sollte er am besten parallel machen um auf Nummer sicher zu gehen. Ich fragt mich ja wieso man solche Fragen hier stellt statt einfach mal bei der Krankenkasse nachzufragen und dann wenn es noch Unklarheiten gibt hier nachzufragen.
Wenn die Krankenkasse meint, dass rückwirkend nicht zu machen ist (weder den Beitrag zu senken, noch die Familienversicherung) sollte er nach einer Ratenzahlung fragen.
Ja stimmt. Ich mein Gedanke war, dass die Vorraussetzungen für die Familienversicherung gar nicht vorliegen, z.B. wegen der Versicherung der Eltern und dann geht es ja auch nicht rückwirkend. War wohl nicht ganz klar geschrieben.
Er soll arbeiten gehen und mit der Kasse eine Ratenzahlung vereinbaren nachdem er erklärt hat, dass er kein Einkommen hatte.
Dann muss er nur 171,- € pro Monat nachzahlen.
Also wenn der monatliche Beitrag liegt bei ca. 170€. D.h. der Freund war ca. zwei Jahre ohne Krankenversicherung, sehe ich das richtig?!
Die Krankenkassen sind dazu befugt, da bekanntlich Pflichtversicherung besteht.
Stimme glaubeesnicht zu. Am besten mit der Krankversicherung in Verbindung setzen und ggf. Ratenzahlung vereinbaren, bevor es noch teurer wird. Allerdings hat Birdistheword auch nicht ganz unrecht.
9 Monate
Sofern FamV nicht möglich, kann er bestenfalls mit knapp 1.600,- € Nachzahlung aus der Sache rauskommen.
Aber er soll den Kopf aus dem Hintern nehmen und aktiv werden.
Sehe ich auch so!
Wenn er auf das Geld vom Amt nicht angewiesen war, wird er bestimmt auch kein Problem damit haben, die Krankenkassenbeiträge zu löhnen
Nein da er 19 ist hat er bei seiner Mutter gewohnt
Dann wird er aber auch über sie familienversichert sein, wenn er sich gekümmert hätte bzw. sich mal kümmern würde
Familienversicherung geht doch nur bis zum 18. Lbensjahr, oder?! Vielleicht wäre eine Verlängerung möglich gewesen, aber nur bei Ausbildung, Studium usw. . Da er aber vorher gearbeitet hat, wäre das nicht möglich gewesen.
bis 23 wenn er nichts macht und bis 25 wenn er studiert oder zur Schule geht. Ob er dazwischen gearbeitet hat ist hierbei egal.
§ 10 Abs. 2, Nr. 2 und 3 SGB V.
Familienversicherung wäre zwingend durchzuführen, auch rückwirkend, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Familienversicherung ist vorrangig vor freiwilliger Mitgliedschaft.