Beifahrer zeigt Stinkefinger!
Hallo habe da ein kleines Problemchen! Ich bin morgens um halb sechs rum ( Es war dunkel und leichter Regen mit meinem PKW unterwegs! Ich war auf dem Weg zur Arbeit und hatte einen Arbeitskollegen dabei! Vor mir für ein PKW ein bisschen langsamer als ich! Es war eine 50er Zone und er für so ungefähr 20-30 km/H soweit so gut! Ich wollte auch überholen! Natürlich da wo ich auch durfte! So da hat er plötzlich Gas gegeben damit ich nicht vorbeikomme! Hab mich wieder hinter im einsortiert und es dabei beruhen lassen! Mein Beifahrer ist aber dermaßen ausgerastet hat im den Scheibenwischer und den Stinkefinger gezeigt! Bei einer Anzeige werde ich sie ja bekommen (wg. meinem Autokennzeichen) wie soll ich mich da verhalten! Weil ich habe nix gemacht sondern mein Beifahrer! Hab natürlich Angst das die mir das anhängen! Bitte um Hilfe!!!
Mfg
Tobi
9 Antworten
Sogenannte Stinkefinger, Scheibenwischer oder Vogel zeigen sind normale Gesten, die keine Verurteilung nach § 185 StGB/Beleidigung rechtfertigen.
Wenn ich meinen Ringfinger zu einem anderen Menschen erhebe, dann passiert ja auch nichts.
Man wird ja noch mit seinen Fingern/Händen machen können, was man möchte.
Da könnte ja auch ein Richter der Auffassung sein, dass das Zeigen des kleinen Finger bedeutet das alle Menschen riesengroße Ar :) hlö :) er sind. (!)
Das ist einfach nur Geldmacherei.
Richter können den Beleidigungsparagraphen § 185 StGB sowieso auslegen wie sie wollen. Weil in diesem steht nicht drin, was eine Beleidigung sein soll!
Das war MEINE Auffassung!!!
Und die ist nun mal falsch.
Richter können den Beleidigungsparagraphen § 185 StGB sowieso auslegen wie sie wollen. Weil in diesem steht nicht drin, was eine Beleidigung sein soll
Mal wieder die alte Leier.
Die richtig ist!
Nein, die Anzeige bekommst nicht du. Der Beifahrer ist für sein Handeln selbst verantwortlich (so fern er erwachsen ist) und zahlt seine Strafe selber. Das ist auch so, wenn er nicht angeschnallt ist. Dann zahlt auch er die Strafe dafür, wenn er erwischt wird.
Ja Danke! Naja aber erstmal werde ich ja angeschrieben (wenn was kommt) wg. dem Kennzeichen andere Daten hat der Fahrer ja nicht?
Klar, aber dann kannst du ja erklären, dass es dein Beifahrer war und nicht du. Zudem hat der andere Fahrer auch eine Straftat begangen, in dem er beschleunigt hat, als du überholen wolltest. Da wäre er schön blöd, wenn er dich anzeigt. Immerhin wurde er ja beleidigt, weil ER zuvor Mist gebaut hat.
Zudem hat der andere Fahrer auch eine Straftat begangen, in dem er beschleunigt hat,
Nein, das unzulässige Beschleunigen war lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Die Beleidigung aber war eine Straftat und die kann wesentlich teurer kommen.
Sollte es wirklich zu einer Anzeige kommen dann gibst Du an wer Dein Beifahrer war und gut ist.
das wäre auch am sinnvollsten. Denn dann würde herauskommen warum er den Stinkefinger gezeigt hat,
Dann würde vielleicht der Fahrer nämlich ein großes Problem bekommen, wegen des Beschleunigens während des Überholversuchs des Fragestellers.
Sag doch einfach die Wahrheit.
Du warst es nicht, sondern dein Arbeitskollege.
Der wird dafür geradestehen müssen, wenn ers nicht tut dann solltest du ihn halt nicht als Kollege sondern einfach nur als Mitarbeiter der Firma in der du arbeitest sehen.
Du irrst Dich sicher.
Das war bestimmt kein Arbeitskollege. Das war ein Anhalter der sich nicht benehmen konnte. Leute gibt es...
Das stimmt nicht. Beleidigung im Straßenverkehr kann hart bestraft werden, und zwar mit einer Strafe von bis zu einem Nettogehalt. Da bist du etwas schlecht informiert. Siehe hier:
http://www.focus.de/auto/ratgeber/kosten/tid-31103/2500-euro-fuer-eine-alte-sau-das-kosten-beleidigungen-im-strassenverkehr_aid_984025.html