Beifahrer zeigt Stinkefinger!

9 Antworten

Sogenannte Stinkefinger, Scheibenwischer oder Vogel zeigen sind normale Gesten, die keine Verurteilung nach § 185 StGB/Beleidigung rechtfertigen.

Wenn ich meinen Ringfinger zu einem anderen Menschen erhebe, dann passiert ja auch nichts.

Man wird ja noch mit seinen Fingern/Händen machen können, was man möchte.

Da könnte ja auch ein Richter der Auffassung sein, dass das Zeigen des kleinen Finger bedeutet das alle Menschen riesengroße Ar :) hlö :) er sind. (!)

Das ist einfach nur Geldmacherei.

Richter können den Beleidigungsparagraphen § 185 StGB sowieso auslegen wie sie wollen. Weil in diesem steht nicht drin, was eine Beleidigung sein soll!

MadameCassidy  21.09.2013, 14:39

Das stimmt nicht. Beleidigung im Straßenverkehr kann hart bestraft werden, und zwar mit einer Strafe von bis zu einem Nettogehalt. Da bist du etwas schlecht informiert. Siehe hier:

http://www.focus.de/auto/ratgeber/kosten/tid-31103/2500-euro-fuer-eine-alte-sau-das-kosten-beleidigungen-im-strassenverkehr_aid_984025.html

PatrickLassan  22.09.2013, 10:47
@juristgold

Und die ist nun mal falsch.

Richter können den Beleidigungsparagraphen § 185 StGB sowieso auslegen wie sie wollen. Weil in diesem steht nicht drin, was eine Beleidigung sein soll

Mal wieder die alte Leier.

Nein, die Anzeige bekommst nicht du. Der Beifahrer ist für sein Handeln selbst verantwortlich (so fern er erwachsen ist) und zahlt seine Strafe selber. Das ist auch so, wenn er nicht angeschnallt ist. Dann zahlt auch er die Strafe dafür, wenn er erwischt wird.

underrage87 
Beitragsersteller
 21.09.2013, 14:32

Ja Danke! Naja aber erstmal werde ich ja angeschrieben (wenn was kommt) wg. dem Kennzeichen andere Daten hat der Fahrer ja nicht?

MadameCassidy  21.09.2013, 14:43
@underrage87

Klar, aber dann kannst du ja erklären, dass es dein Beifahrer war und nicht du. Zudem hat der andere Fahrer auch eine Straftat begangen, in dem er beschleunigt hat, als du überholen wolltest. Da wäre er schön blöd, wenn er dich anzeigt. Immerhin wurde er ja beleidigt, weil ER zuvor Mist gebaut hat.

JotEs  21.09.2013, 20:53
@MadameCassidy

Zudem hat der andere Fahrer auch eine Straftat begangen, in dem er beschleunigt hat,

Nein, das unzulässige Beschleunigen war lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Die Beleidigung aber war eine Straftat und die kann wesentlich teurer kommen.

Sollte es wirklich zu einer Anzeige kommen dann gibst Du an wer Dein Beifahrer war und gut ist.

user3096  21.09.2013, 14:19

das wäre auch am sinnvollsten. Denn dann würde herauskommen warum er den Stinkefinger gezeigt hat,

Dann würde vielleicht der Fahrer nämlich ein großes Problem bekommen, wegen des Beschleunigens während des Überholversuchs des Fragestellers.

Sag doch einfach die Wahrheit.

Du warst es nicht, sondern dein Arbeitskollege.

Der wird dafür geradestehen müssen, wenn ers nicht tut dann solltest du ihn halt nicht als Kollege sondern einfach nur als Mitarbeiter der Firma in der du arbeitest sehen.

Du irrst Dich sicher.

Das war bestimmt kein Arbeitskollege. Das war ein Anhalter der sich nicht benehmen konnte. Leute gibt es...