Bei mir steht gerade die Polizei vor der Tür, soll ich sie reinlassen?
16 Antworten
Also mal abgesehen davon, dass die Frage sich wahrscheinlich mittlerweile erübrigt hat, möchte ich doch kurz mal was zum Durchsuchungsbefehl sagen. Guckt nicht so viele Krimis!!! Die Polizei muss KEINEN Durchsuchungsbefehl haben, schon gar keinen schriftlichen. Zwar hat der Richter in der Regel die Anordnungsbefugnis, der ist aber in vielen Städten nicht rund um die Uhr verfügbar. Somit kommt es immer auf den Einzelfall an, ob gewartet werden kann bis der Richter wieder erreichbar ist oder ob die Polizei hier Gefahr im Verzug annehmen kann und somit selbst anordnet und die Wohnung dann betritt. Es ist auch möglich einen Durchsuchungsbeschluss per Telefon vom Richter zu erhalten. Dann liegt er nicht schriftlich vor. Zur Not dann auch mit Schlüseldienst oder Gewalt! Zudem ist schon gar kein Durhcsuchungsbeschluss nötig, wenn es lediglich um das BETRETEN geht, was z.B. im Polizeigesetz von Nordrhein-Westfalen ganz anderen Vorraussetzungen unterliegt als eine Durchsuchung!
Aber nicht wenn sie nur vor der Tür stehen...^^ Und nicht wenn sie eine Ermächtigunggrundlage haben... aber, wie mein Vorredner schon sagte. schlecht zu beurtzeilen!
Vielleicht wollen sie nur auf einen Kaffee vorbeikommen und mal schauen, wie es Dir so geht. Erst mal fragen, was sie wollen. Bei mir waren sie mal, weil sie einen Nachbar gesucht haben (bei mir war er nicht *g).
meinst du die polizei wartet vor der Türe bis du uns hier gefragt hast???
Immer reinlassen, und lade sie zum Frühstuck ein.
Wenn Sie keinen Durchsuchungsbefehl haben musst du sie nicht reinlassen! Aber wenn du nix zu verheimlichen hast, lass sie doch kommen.. Ist immer wieder eine schöne Sache der Polizei zu begegnen :P
>>>Ist immer wieder eine schöne Sache der Polizei zu begegnen :P<<<
Richtig! Es könnte dabei sogar zu einer fesselnden Begegnung kommen.... lach
Zur Ergänzung: Die Grundgesetzliche Garantie der Unverletzlichkeit der Wohnung und der Straftatbestand des Hausfriedensbruches lässt ggf. eine Anzeige gegen die Beamten in Betracht kommen! Hier schlecht zu beurteilen, weil uns die näheren Umstände nicht bekannt sind.