Heizungsableser reinlassen, Vermieter auch?
Heizungsableser kommt am donnerstag! Muss ich den Vermieter auch reinlassen oder nur den Heizungsableser?
3 Antworten
In deiner Mietwohnung hast du das Hausrecht, d.h. du entscheidest im Normalfall wer herein kommt und wer nicht. In deinem eigenen Interesse läßt du den Ableser natürlich herein.
Ein Vermieter darf aber in Einzelfällen den Zutritt zur Wohnung verlangen, wenn er wichtige Gründe dafür hat, sie dir vorab schriftlich mitteilt und mit dir einen Termin vereinbart.
Den Mitarbeiter des Massunternehmens sollte man in die Wohnung lassen um eben im Interesse des Mieters ein ordentliches Messergebnis zu haben. Den Vermieter muss man zu diesem Anlass nicht das Betreten der Wohnung gestatten. Der Mieter hat das alleiniges Hausrecht. Nur richtige Freunde wird hier Vermieter und Mieter sicher nicht.
Ausnahme ist das Besichtigungsrecht des Vermieters.
Besichtigungsrecht für Vermieter Maximal alle 2 Jahre darf der Vermieter die Mieterwohnung besichtigen (AG Münster, Urteil v. 8.2.2000 _ 28 C 6492/99, NZM 2001, S. 1030)
Der Besuch des VM ist frühzeitig anzukündigen, dann muss der Mieter den VM reinlassen. Der Vermieter darf vom Mieter grundsätzlich nur alle 2 Jahre vom Besichtigungsrecht Gebrauch machen. Das entschied das Amtsgericht Münster. Sicher, der Eigentümer habe ein Interesse daran, mit eigenen Augen zu sehen, ob sich sein Eigentum in ordnungsgemäßem Zustand befinde. Allerdings gestanden die Richter dem Mieter auch sein Recht zu, möglichst ungestört zu bleiben. Liegen also keine außergewöhnlich krassen Umstände vor, bleibt es dabei: Der Vermieter darf seinen Fuß nur alle 2 Jahre in die Mieterwohnung setzen.
Auch ohne besonderen Anlass und ohne vertragliche Vereinbarung steht dem Vermieter von Wohnraum das Recht zu, die Mieträume in angemessenen zeitlichen Abständen zu betreten, um das Objekt auf mögliche Gefahren oder verborgene Mängel hin zu untersuchen. Handelt es sich um eine ältere Wohnanlage, so kann ein jährliches Betretungsrecht angemessen sein.
Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 22.12.2004, Aktenzeichen 4 C 365/04
Das Besichtigungsrecht ist ein gesetzlicher Anspruch des Vermieters
( § 809 BGB).
Besichtigung der Wohnung im Turnus üblicher Schönheitsreparaturen um festzustellen, ob der Mieter seiner (vertraglichen!) Pflicht zur Durchführung derselben nachkommt, es sei denn, der Mieter weist auf anderem Wege nach, dass er die Schönheitsreparaturen durchgeführt hat.
Vorbereitende Besichtigung des Vermieters im Rahmen von Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen, z.B. Modernisierung, für die Wohnung.
Besichtigung zur Überprüfung der Mietsache auf vom Mieter angezeigte oder sonst bekannt gewordene Mängel.
Ein Besichtigungsrecht hat der Vermieter auch in den Fällen, in denen der begründete Verdacht besteht, der Mieter komme seinen Sorgfalts- und Obhutspflichten nicht nach oder die Wohnung werde in vertragswidriger Weise benutzt. (Gewerbenutzung anstelle privater Nutzung usw.)
Der Vermieter hat nichts in deiner Wohnung verloren. Den Heizungsableser hingegen musst du reinlassen.
Gut zu wissen! Dann kann ich ihm getrost die Tür vor der Nase zu machen, nachdem der Heizungsableser eingetreten ist...
Warum macht man sich extra Stress mit dem Vermieter?
Eigentlich solltest du hier fragen: Warum will der Vermieter extra Stress mit seinem Mieter?
Wieso? Wir wissen doch gar nicht, was da vorgefallen ist.
Dann kann ich ihm getrost die Tür vor der Nase zu machen, nachdem der Heizungsableser eingetreten ist...
Mit so einer Reaktion macht man sich Stress mit dem VM. Und was hat der VM nun zum Stress beigetragen, außer vielleicht vor der Tür zu stehen?
Diese Angemessenheit ist immer eine Ermessenssache des Richters, der die Klage auf Zutritt zur Mietwohnung verhandelt, also eine Einzelfallentscheidung. Prinzipiell hat der Vermieter nur Zutrittsrecht bei Mängeln an der Mietsache, zur Feststellung von Verbrauchsdaten, die seiner Wertung unterliegen, im Falle einer Havarie zur Begrenzung des Schadens für das Eigentum des Vermieters und zu Übergabe oder Rücknahme der Mietsache.