Bei ebay ausversehen auf ein artikel geboten was tun?
der verkäufer meinte ich sollte das gebot zurück ziehen doch das geht bei ebay nicht. jetzt meint er ich soll 5 euro bezahlen, es geht also nur um einen streitwert von 5€ ich will aber nicht bezahlen da ich den artikel nicht gebrauchen kann, wenn es nur eins ist ich dachte das wäre ein set!
was tun?
10 Antworten
habe vor dem Kauf ja gefragt
Du hast eben nicht vor dem Kauf gefragt!
ausversehen auf ein artikel geboten
weil ich falsch geboten habe
Dies alles bedeutet: Du hast gekauft!
Also mach für den Preis nicht die Welle - erfülle den Kaufvertrag, den du eingegangen bist, und später verkaufst du das Teil wieder.
Und zu
auch wenn du dafür eine schlechte bewertung von mir bekommen würdest?
Die wäre ungerechtfertigt, da du die Regeln nicht eingehalten hast, und somit wird sie locker gelöscht.
ich will aber nicht bezahlen da ich den artikel nicht gebrauchen kann, wenn es nur eins ist ich dachte das wäre ein set!
Dann bezahle nicht und warte auf die Verwarnung wegen eines nicht bezahlten Artikels durch ebay. Der Verkäufer braucht also nur einen Fall zu eröffnen.
da ich den artikel nicht gebrauchen kann, wenn es nur eins ist ich dachte das wäre ein set!
Rückfragen an den Verkäufer sind vor Abschluss des Kaufvertrags zu stellen. Ich kaufe auch nicht ein Bild von einem Anzug , weil ich denke, dass es sich um einen Anzug handelt.
Deine Willenserklärung war nun einmal bindend. Du hast den Artikel gekauft. Deswegen mein Tipp: Einige dich mit dem Verkäufer und gut ist es. Wenn es 5 € kostet, dann bezahl das und verbuche es unter Lebenserfahrung.
Falls der Verkäufer gewerblich ist, kannst du den Artikel wieder zurückgeben. Falls nicht musst du den Artikel prinzipiell bezahlen, da du dich mit dem Gebot bereit erklärt hast einen Kaufvertrag abzuschließen. Ein kulanter Verkäufer wird dich den Artikel zurückgeben lassen, vor allem bei einem Streitwert von 5 €, da er keine schlechte Bewertung riskieren möchte.
Normalerweise hast du gute Chancen wenn du ihm einfach eine Nachricht schreibst, dass du dich geirrt hast oder dass eventuell sogar die Beschreibung unklar war und du dieses Angebot als ein Set gesehen hast und er dies falsch dargestellt hat.
Viel Glück!
Bitte gib auch du uns deinen nick für die Sperrliste! In den letzten Tagen häufen sich wieder die "aus Versehen geboten" getätigten Käufe von Leute die nicht einsehen wollen, dass sie die Schuldigen sind! Aber immer schön negativ bewerten woolen :-( Solche Leute brauchen wir nicht als Käufer !
Ausversehen bieten gibts nicht. Man muss es zweimal bestädigen. Du musst zahlen und wenn der Verkäufer nicht dumm ist, besteht er darauf. Ich würdec darauf auf jedenfall bestehen.
auch wenn du dafür eine schlechte bewertung von mir bekommen würdest? :D
Aus welchem Grund willst du den Verkäufer schlecht bewerten? Weil er Vertragstreue einfordert.
Kleinliche Menschen würden in diesem Vorgehen eine versuchte Nötigung sehen, die strafbar wäre.
Du hättest keinerlei Gründe mir eine schlechte Bewertung zugeben. Ich könnte dich in diessem Falle auch wegen Nötigung anzeigen. Trotz alldem wären mir die Bewertungen egal. Doch mein Recht würde ich mir von so einem nicht nehmen lassen. Egal ob jetzt von dir oder von jemand anderem.
habe vor dem Kauf ja gefragt das ich das nicht kaufen werde weil ich falsch geboten habe, da kam nur ich soll das gebot zurück ziehen ... und wenn ich auf kauf widerrufen gehe stand dort: man kann das gebot nicht zurück ziehen.