Nach Frühschicht jetzt Nachtschicht als Rufbereitschaft?
Hallo, ich habe diese Woche Frühschicht und da wir total unterbesetzt sind und die letzten Wochen nur 3 Leute für ein 3 Schichtsystem hatten, ist es jetzt so gekommen wie es kommen musste. Ein Kollege hatte einen Unfall und nun ist er vorübergehend nicht Arbeitsfähig. Da wir eine Produktion haben, ist mindestens eine Rufbereitschaft am Wochenende erforderlich. Aber unter der Woche gab es das noch nicht, ist es überhaupt erlaubt, dass man nun auch die Nachtschicht als Rufbereitschaft abdecken muss?
3 Antworten
Meinst Du "Bereitschaft" oder "Rufbereitschaft"?
Auch bei Bereitschaft oder Rufbereitschaft gelten die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes.
Bei "Bereitschaft" gilt die komplette Zeit als Arbeitszeit, bei "Rufbereitschaft" zählt die tatsächliche Arbeitszeit (wenn man also "gerufen" wird) zur vereinbarten wöchentlichen/monatlichen Arbeitszeit.
Die Ruhezeiten müssen auch bei Bereitschaft/Rufbereitschaft eingehalten werden. Hat ein AN nachts Rufbereitschaft und muss z.B. um 2.30 Uhr in den Betrieb, darf er nicht schon wieder um 6.00 oder 7.00 Uhr in Tagschicht eingesetzt werden.
Bereitschaft/Rufbereitschaft muss arbeitsvertraglich vereinbart sein und auch die Nachtarbeit darf der AG nicht anordnen, wenn ein AN z.B. für Früh- und Spätdienst unterschrieben hat, von Nachtschicht aber keine Rede war.
Wenn mindestens 11h Ruhezeit dazwischen liegen dann ist das leider erlaubt. Du dürftest demnach nach einer Nachtschicht, nicht direkt in der früh oder Mittagsschicht eingesetzt werden! Den auch bei Bereitschaft müssen die erforderlichen Gesetze eingehalten werden!
Wenn 11 Stunden zwischen den Schichten liegt leider ja.
Rufbereitschaft, habe die Frage bearbeitet, danke. Dann müsste man länger Bereitschaft machen, wenn man in der Nacht da ist und anschließend Frühschicht hat.