Bei Bank Kontoauszüge des WEG-Kontos anfordern?
Hallo, darf ein Miteigentümer einer WEG bei der Bank, wo die Hausverwaltung das Konto der WEG führt, direkt anfragen und sämtliche Kontoauszugsdrucke eines Jahres anfordern?
Ist ein Miteigentümer hierzu berechtigt, oder wird die Bank dies verneinen, da das Konto auf die Hausverwaltung im Namen der WEG registriert ist.
Mir ist bewusst, dass man auch die Unterlagen wie Bankkontoauszüge bei der Hausverwaltung einsehen darf als EIgentümer. Jedoch würde mich obiger Fall interessieren, wie die Bank auf eine solche Anfrage reagiert.
3 Antworten
Nein.
Zwar lautet das Konto auf den Namen der WEG und gehören die Gelder auch der WEG, jedoch nicht den Wohnungseigentümern. Dies wäre erst dann der Fall, wenn sich die WEG auflöst, also das Haus zerstört ist und nicht wieder aufgebaut wird, oder alle Wohnungen einem gehören.
Der Verwalter vertritt die WEG kraft seines Amtes, weshalb auch nur er (sofern keine anderslautenden Beschlüsse vorliegen) das Recht hat, Kontoauszüge oder Kontobewegungen zu veranlassen. Der einzelne Wohnungseigentümer hat jedoch ein Einsichtsrecht in die Verwaltungsunterlagen und kann daher die Kontoauszüge einsehen, oder sich ggf. auch Kopien anfertigen lassen.
Ja, natürlich.
Das Einsichtsrecht beinhaltet auch, sich Kopien anfertigen zu lassen. Ob du dies über einen Kopierer machst, oder die Unterlagen abfotographierst, spielt dabei keine Rolle.
ich kenne das so, daß Verwalter als 1. ein offenes Treuhandkonto einrichtet. Die bank will dafür sämtliche namen und Adressen der Eigentümer haben.
Das bedeuete auch, daß die Eigentümer Kontoinhaber sind und Verwalter verfügungsberechtigt. Es sollte daher kein Problem sein, wenn eienr dieser legitimierten Eigentümer Kontodaten haben will , gegen Aufpreis. Datenschutz gilt gegenüber diesem ET nicht. Das Problem allerdings ist, daß viele Konten falsch eingerichtet sind und tatsächlich auf den Namen des Verwalters lauten, weil keiner richtig Ahnung hat - oder weils bequemer ist.
ja, einfach ausprobieren. Die Kostenübernahme für die Anfrage/Unterlagen müssen Sie allerdings übernehmen. Eine Kostenübernahmeerklärung sollten Sie in der Anfrage direkt zusichern. Es können natürlich nur Zweitschriften/Duplikate zur Verfügung gestellt werden, da die Bank die Originale i. d. R. dem Verwalter übersendet.
vielen Dank. Darf man als Miteigentümer auch mit der Digitalkamera in den Räumen der Verwaltungsfirma die Unterlagen fotografieren?