Bank Daten weitergeben?
Hallo meine Frage, darf die Bank Gesetzlich meine Daten oder mein Kontostand und Einnahmen und Ausgaben weitergeben oder muss das geschützt sein meine Kontoauszüge
5 Antworten
Die Bank darf Deinen Kontostand und die Kontobewegungen niemandem weitergeben.
Informationen über eine Konto- oder Depoteröffnung werden aber meist von der Bank an die Schufa übermittelt, ebenso wird in so einem Fall von der Bank eine Schufa-Auskunft über Dich eingeholt. Das geht aber nur mit Deiner Zustimmung. Meist unterschreibt man diese Zustimmung bei einer Kontoeröffnung. Ohne diese Zustimmung kann man oft kein Konto eröffnen.
Außerdem dürfen die Finanzbehörden und in manchen Fällen auch Gemeinden und weitere Behörden einen Kontenabruf durchführen. Dazu gehören Sozialdienststellen, Jobcenter, Gerichtsvollzieher, Staatsanwaltschaften und Zollbehörden.
Das kann auch ohne Deine Zustimmung und ohne dass Du oder Deine Bank überhaupt davon Kenntnis haben, passieren. Aber auch hier werden keine Kontostände oder Kontoumsätze weitergegeben.
https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-nachrichten/kontenabruf-durch-das-finanzamt.html
Wenn das Finanzamt allerdings Grund zu der Annahme hat, dass Du Steuern hinterzogen hast, und die Steuerfahndung eingeschaltet wird oder wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt, weil krimineller Hintergrund vermutet wird oder z.B. Geldwäsche, kann man nichts mehr geheimhalten. Dann müssen die Banken alles offenlegen.
Außerdem dürfen Behörden untereinander Daten über die Zahlungen von Sozialleistungen wie H4, Krankengeld, Bafög sowie Beschäftigungsverhältnisse, Minijobs und Rentenzahlungen abrufen, so dass man diese Zahlungen auch ohne einen direkten Kontoeinblick kaum verbergen kann.
Wenn eine gerichtliche Anordnung existiert, dann müssen sie das wohl machen.
An wen weitergeben?
Es gibt keinerlei Bankgeheimnis mehr.
Theoretisch könnte jeder - der ein berechtigtes Interesse nachweist - bei Deiner Bank Kontoeinsicht erhalten.
In der Praxis sind es allerdings noch immer eher Behörden.
Hmm okay ...dann haben die also die Streichung des Bankgeheimnisses wieder aufgehoben ? Finde da nix zu !
Müsste ja ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts sein ?
Oder...sind Deine Infos veraltet ?
https://www.merkur.de/wirtschaft/steuergesetze-wie-bankgeheimnis-abgeschafft-wurde-8458439.html
hab ich doch geschrieben: die Steuerbehörden dürfen alles ..
Das schließt ja Gläubiger, Arbeitgeber, Ehemänner nicht ein!
Die Steuerbehörden durften seit 2005 - und haben seither 300.000 Mal pro Jahr abgefragt (kommt einiges zusammen) ...doch wir reden nicht von einer Änderung des Gesetzes, sondern von einer völligen Streichung, das nicht nur alle Behörden Auskunft verlangen dürfen, sondern auch andere Institutionen...
Welche Hürden es da noch gibt, schreibt leider keiner.
Vermutlich sind diese aber nicht sehr hoch und maximal eine finanzielle Frage...
per richterlichen Beschluss in Strafsachen und durch die Steuerfahndung werden die Institute gezwungen, Daten herauszugeben.
Daten = Kontostände und Kontobewegungen.
Dafür braucht es keine Steuerfahndung oder einen richterlichen Beschluss:
Alle Banken beziehungsweise Kreditinstitute müssen eine besondere Datei pflegen, aus der die BaFin Informationen über Konten und Depots abrufen kann. In dieser Datei liegen die sogenannten Kontenstammdaten der Kunden, das sind Angaben wie Name und Geburtsdatum, Anzahl und Nummern seiner geführten Konten und Depots sowie der Tag der Einrichtung und der Auflösung. Ebenso enthält die Datenbank die Namen aller Personen, die auch über das jeweilige Konto verfügen dürfen. Eine Speicherung von Kontoständen oder -umsätzen erfolgt nicht.
https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-nachrichten/kontenabruf-durch-das-finanzamt.html
maximal eine finanzielle Frage ...
Unsinn, das ist kein Kriterium.
Und welche "Hürden" es gibt, kann man ganz leicht recherchieren. Dafür gibt es präzise gesetzliche Regelungen.
Ihr vergesst immer Entscheidendes an euren Fragen.
AN WEN denn?
Gruß S.
Falsch, natürlich gibt es strenge Datenschutzgesetze.
nur per richterlichen Beschluss in Strafsachen und durch die Steuerfahndung werden die Institute gezwungen, Daten herauszugeben.
Aber ein Gläubiger, Ehemann, Arbeitgeber hat keine Chance an konkrete Daten zu kommen. Lediglich Anfragen zur Kreditwürdigkeit kann man stellen .. dafür gibbts Organisationen wie die SCHUFA.