bei Arbeitslosigkeit gezwungen wieder bei Eltern zu wohnen?
Hallo,
hab da eine heikle Frage, wo jeder etwas anderes sagt. Also ich habe bis vor kuzem noch HartzIV bekommen, wohne noch bei meinen eltern und war in deren bedarfsgemeinschaft gemeldet. nun habe ich einen job (vorerst für ein halbes jahr) und bekomme kein hartzIV mehr und bin somit bei der arge nicht mehr in der bedarfsgemeinschaft eingetragen. eine eigene wohnung kann ich somit finanzieren und bin nicht auf finanzielle unterstützung von der arge angewiesen.
soweit ist ja alles klar. aber über folgendes wird nun gestritten: wenn ich nun wieder arbeitslos werde und somit meine miete usw. nicht mehr zahlen könnte, bekomme ich dann wieder hartzIV, obwohl ich OHNE genehmigung von der arge von zuhause ausgezogen bin? brauche ich diese genehmigung überhaupt wenn ich alles alleine finanzieren kann?
viele sagen eben das, wenn man ohne genehmigung von der arge von zuahause auszieht, obwohl man durch den job alles selbst finanzieren kann, dann aber wieder arbeitslos wird, das man gezwungen wird wieder bei den eltern einzuziehen, da man keine unterstützung von der arge bekommt. stimmt das oder dann eben doch der fall, dass sobald ich einmal auf eigenen beinen stand, mich keiner zwingen kann wieder bei meinen eltern zu wohen und ich finanzielle unterstützung bekomme?
ich hoffe es ist nicht zu kompliziert und jemand weiß die konkrete regelung.
vielen dank an alle im vorraus für eure hilfe :)
10 Antworten
Wenn du keine Leistungen von der Arge mehr bekommst, weil du Arbeit gefunden hast, kannst du ntürlich auch ohne deren Genehmigung ausziehen. Solltest du wieder arbeitslos werden und Leistungen der Arge bekommen, dann kann man, solange du unter 25 bist, von dir verlangen wieder zu deinen Eltern zu gehen. Vorausgesetzt natürlich, dass sich inzwischen nichts grundlegendes an den Wohnverhältnissen deiner Eltern geändert hat.
beides stimmt... wenn jemand von zu hause auszieht ohne zu wissen das er bald auf hartz4 angewiesen sein wird, darf er nicht zurück geschikt werden. wenn es jedoch absehbar ist, dass er in zukunft auf leistungen angewiesen sein wird, gibt es probleme.
Außerhalb eines H4-Bezugs kannst du ohne Zustimmung des Jobcenters hinziehen, wohin du willst, ohne dass es später zu deinen Ungunsten ausgelegt werden darf, solange du nicht direkt in einen Leistungsbezug ziehst. Du hättest beim Jobcenter auch gar keinen Anspechpartner für eine Genehmigung, weil das Jc schlichtweg nicht mehr zuständif ist.
Bist du außerhalb des Leistungsbezugs ausgezogen, baruchst du nicht mehr zu deinen Eltern zurückziehen, wenn du du wieder in den Leistungsbezug fällst. A) brauchen dich deine Eltern nicht mehr aufnehmen, b) sprechen soziale Gründe auf deiner Seite gegen einen Rückzug.
Das heißt: du wrst ganz normalen Leistungsanspruch haben (Regelsatz + Kosten der Unterkunft), wobei du den aber möglicherweise nachdrücklich durchsetzen musst, da einie Jobcenter am Recht vorbei Druck unzulässigen ausüben.
Geh doch zu der Arge und bitte um einen Termin wo du deine Fragen erleutern kannst!
Wenn du einmal eine eigene Wohnung hast, kann niemand von dir verlangen, wieder zu deinen Eltern zu ziehen. Oft ist das ja auch gar nicht möglich. Solltest du wieder in den Leistungsbezug fallen, muss das JobCenter deine tatsächlichen Kosten der Unterkunft bewilligen. Wenn die Wohnung zu groß und/oder zu teuer ist, und sie verlangen einen Umzug, sind sämtliche dadurch entstehenden Kosten zu übernehmen.