Behinderter Nachbar sehr laut.

5 Antworten

Das können sie nur mittels Lärmprotokoll und Zeugen erreichen. Ihr Ansprechpartner ist in jedem Fall der Vermieter, nicht der Mieter selbst. Wie der Vermieter es erreicht, dass sie unbeschwert wohnen können, ist einzig und allein seine Sache. Setzen Sie dem Vermieter schriftlich mit Nachweis Setzen sie dem Vermieter eine Frist zur Beseitigung des mangels von 14 Tagen und eine Nachfrist von ebenfalls 14 Tagen. Mindern sie die Miete um den Betrag, der ihnen angemessen erscheint, weil er Wohnwert dauerhaft gemindert wurde. Zahlen sie die geminderte Miete auf ein extra Konto ein, falls Sie sie doch noch zahlen müssen.

Da der Vermieter schwerlich in der Lage sein wird, den Mieter deshalb zu kündigen und wenn, dieses sehr lange dauert, werden sie wohl damit leben müssen, allerdings zahlen sie dann Dauerhaft weniger Miete.

ein lärmprotokoll (für die beweissicherung) zu führen wäre sinnvoll. das machen vlt. auch andere in dem haus(?). frage doch mal deine nachbarn ob sie das nicht auch stört und ob sie sich mal beschwert haben... das würde die notwendigkeit des handels unterstreichen.

wenn sich dein vermieter nicht kümmert kündige ihm doch eine mietminderung an, geld motiviert die menschen doch regelmäßig ;)

wenn reden nicht hilft, dann geht es halt nur über den rechtsweg. gegenüber deinem vermieter heißt das mietminderung, gegenüber deinem nachbar heißt das anzeige wegen ruhestörung oder unterlassungsklage.

Klar hab ich schon dem Vermieter (LBG) bescheid gesagt,

Ich hoffe Sie haben vorher versucht mit dem Mieter zu reden.

Glaube, Sie haben es aber nicht getan -:-

Entweder man kannmit ihm reden oder mit aeinem Betreuer.

Ne, das wäre ja umständlich, lieber gleich beim Vermieter beschweren.

Was kann ich jetzt machen, den ausziehen will ich nicht.

Ausziehen oder sich Ohrstöpsel kaufen.Was anderes hat keinen Sinn.

aniemann 
Beitragsersteller
 16.08.2012, 08:59

Der Herr macht die Tür nie auf, egal ob beim Vermieter oder der Polizei, die deswegen auch schon da war. ( die hatte ich aber nicht informiert).

Ich habe auch so einen Nachbarn, Schlägt manchmal über die Stränge. Ich fackel da nicht lange sondern rufe "Lalü-Lala" (Polizei).

Müssen die Herren öfters kommen wird die Anlage konfisziert. Kann er sich dann am nächsten Tag auf der Wache abholen.

Wenn der Herr geistig gesund genug ist um alleine zu wohnen, dann in aller Konsequenz, d.h. auch mit Einhaltung der Hausordnung.(Nachts Ruhe)

Zuerst würde ich allerdings auch versuchen mit Ihm zu sprechen, wenn`s nix nützt dann siehe oben.

Viel Glück.

Dass er geistig behindert ist bedeutet nicht zwangsläufig, dass du nicht mit ihm reden kannst - schon mal versucht?

helmutgerke  15.08.2012, 22:30

wäre doch zu einfach, zunächst mit dem der das Radio etwas zu laut an hat, zu sprechen - daher schreibt der Fragesteller ja bereits; "Klar hab ich schon dem Vermieter (LBG) bescheid gesagt".