Behindertentestament ohne Behinderung?

3 Antworten

Du solltest mit Deiner Oma reden und ihr klar machen, dass Du nicht (mehr) behindert bist, so dass sie ihre Erbfolge regeln solle, wie sie es für richtig gehalten hätte, wenn Du nicht zeitweise Behinderter gewesen wärst. Wenn sie dennoch meint, dass sie die Beschränkungen (Vor/Nacherbschaft) und Testamentsvollstreckung durch deinen Bruder beibehalten will, ist das allein ihre Entscheidung. Denn jeder Mensch ist berechtigt, seine Erbnachfolge nach eigenem Willen zu regeln. Die Grenze stellt allein das Pflichtteilsrecht dar, das Abkömmlingen und Ehe- bzw. Lebenspartnern den Anspruch auf eine Geldleistung in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils gewährt. Versuche, gemeinsam mit deinem Bruder, mit der Großmuttter über die Situation zu reden und ihr klar zu machen, dass sie dich mit deinem Bruder gleích behandeln solle in ihrem Testament.

Den Begriff Behindertentestament kannte ich noch nicht. Wenn die Oma dich und deinen Bruder als Erben einsetzt - nehme ich an die Mutter ist nicht die Tochter dieser Oma und es gibt keine Pflichtteilsberechtigten?

Wenn man sich hier um den beeinträchtigten Menschen kümmern will, setzt man als Testamentvollstrecker eine Vertrauensperson des beeinträchtigen Menschen ein.

Sinn dieses Testament ist es wohl hier die Pflicht das Erbe als Vermögen zu verwerten und damit die Streichung von Sozialleistungen zu umgehen.

Da du schreibst die Oma hat es dir unter die Nase gerieben und du offenbar auch nicht das beste Verhältnis zum Bruder hast, geht es hier weniger um rechtliche Probleme, sondern um sinnvolle Strategie. Die Oma kann auch die Kirche/das Tierheim oder deinen Bruder oder...... als Alleinerben einsetzen.

Wenn das Testament so eröffnet wird, dein Bruder es so umsetzen will, aber seiner Verpflichtung aus dem Testament nicht nachkommt - wird vermutlich die regelmäßige Auszahlung eines Betrages X sein - wirst du gegen deinen Bruder auf Erfüllung des Testament klagen müssen. Oder sofern du noch unter gerichtlicher Betreuung stehst: ist hierfür dein Betreuer zuständig.

Das Testament an sich wird eher nicht ungültig, je nach Inhalt: vielleicht besteht die Option das beschwerte Erbe auszuschlagen und den Pflichtteil einzufordern. Hier solltest du dich aber von einem Anwalt beraten lassen.

Das Testament gilt unabhänig von der Behinderung. Was genau passiert hängt davon ab, was genau im Testament steht. In der Praxis ist bei soetwas immer relevant, wer im Klagefalle legitimiert ist. Denn grundsätzlich gilt im Zivilrecht, wo kein Kläger da kein Richter.

sergius  25.01.2021, 11:23

Und das soll der Fragesteller Nutzen bringend verstehen ? Auch ein "Jurist" als "Community Experte" sollte sich auf die Verständnisebene seines Gesprächspartners begeben ! Entschuldige, wenn ich das so offen sage.

boii98884 
Beitragsersteller
 25.01.2021, 10:17

Sicher? immerhin heisst es behindertentestament und ist darauf ausgerichtet das durch sozialhilfe nichts verloren geht. Ich bin wohl vorerbe und mein Bruder nacherbe. Aber die besonderheit bei diesem testament: Mein Bruder bestimmt für was ich das Geld dann ausgebe. Aber warum? ich habe keine Behinderung und somit sollte das eigentlich unzulässig sein oder? Immerhin kann durch Sozialhilfe nichts verloren gehen und somit ist das Behindertentestament unbegründet.