Behindertenausweis nach Ellbogenfraktur (Einschränkung)
Hallo, liebe Community!
Ich hatte vor einiger Zeit einen Bruch im Ellbogengelenk und kann den Ellbogen seitdem nicht mehr komplett strecken. Ich habe also eine Bewegungseinschränkung. Meine Frage lautet nun:
- Gelte ich damit offiziell als behindert?
- Kann ich damit einen Behindertenausweis bekommen?
Ich sage schonmal danke im voraus für eure Antworten!
Liebe Grüße MrApfel
5 Antworten
Schau mal hier http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/k710-versorgundsmed-verordnung.pdf?__blob=publicationFile ab S, 108, das sind die sog. "Versorgungsmedizinischen Grundsätze".
SBA gibt es ab einem GdB von 50.
Du solltest einen Antrag bei Deiner Kreisverwaltung stellen. Dann wird eine Behinderung und die entsprechenden Prozente durch einen medizinischen Dienst festgestellt - oder auch nicht.
Hallo MrApfel,
eine Einschränkung glaube ich muss 6 Monate hintereinander bestehen, dass es als Behinderung anerkannt wird. Ob du einen Schwerbehindertenausweis deshalb bekommst glaub ich ehr nicht, weil diese erst in der Regel ab einem Grad der Behinderung von 50% ausgestellt werden. Wie viel % du auf dein Ellbogengelenk bekommst, weiß ich nicht. Wo du genau einen Antrag stellen musst, kann ich dir nicht sagen, da ich nicht weiß, woher du kommst. Bei uns in Berlin stellt man den Antrag wegen einer Behinderung beim Versorgungsamt. Ich denke mal das jede größere Stadt ein Versorgungsamt hat.
Gruß der Berliner
Aus Deiner Fragestellung glaube ich herauszulesen, dass Du unbedingt einen Behindertenausweis haben willst.
Nun, ich habe sehr lange mit behinderten Menschen gearbeitet und ich weiß ziemlich sicher, dass keiner von denen freiwillig einen solchen Ausweis haben wollte. Und es würde wohl auch keiner von ihnen an der Kinokasse den Ausweis vorlegen, um ermäßigten Eintritt zu erhalten.
Ich kenne einige blinde Funkamateure, bei denen ich erst durch Zufall mitbekommen habe, dass sie eine Behinderung haben. Und es findet meine höchste Anerkennung, dass diese Menschen normal leben, ohne ihre Behinderung an die große Glocke zu hängen.
Was meinst Du denn wohl, was Du durch einen solchen Ausweis für einen Vorteil hast? Laufen kannst Du noch, Du kannst Dich artikulieren, also brauchst Du weder Freifahrten noch Begleitpersonen.
Und wenn Du den Arm nicht mehr ganz strecken kannst, gibt es eine Methode, dies zu kaschieren: Schau Dir mal die Damen an, die den Bügel ihrer Handtasche elegant in der Ellenbeuge halten. Nimm Dir das als Vorbild.
Übrigens gibt es auch Handtaschen für Herren ;-)
Achja, zum anderen Teil Deiner Frage: Frag mal bei Deiner Krankenkasse nach, bei der Deutschen Rentenversicherung und bei Deiner Stadt (früher war das das Versorgungsamt, jetzt ist das wohl beim Sozialamt angesiedelt).
Wenn überhaupt dann wird die Einschränkung als "geringfügig" eingestuft. Da sind höchstens 30% drin, bringt nicht viel.