Behindertenausweis mit B und alleine Auto fahren?
Ich habe einen Behindertenausweis 50% und werde demnächst ein B bekommen, da ich mit dem Zug oder auch auf einem Konzert die Orientierung verliere.
Jedoch ist es kein Problem mit dem Auto bekannte strecken alleine zu fahren, wie zum Beispiel zur Arbeit.
Meine Frage: Darf ich rechtlich noch alleine mit dem Auto unterwegs sein wenn ich ein B bekomme oder wäre es besser darauf zu verzichten.
3 Antworten
So - hier haben wir etwas zu B. Quelle ist die Internetseite der Versorgungsämter versorgungsaemter.de
Ich hoffe, dies hilft dir weiter.
Durch das Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze, das am 12. Dezember 2006 in Kraft getreten, ist eine Klarstellung dahingehend erfolgt, dass schwerbehinderte Menschen, bei denen das Merkzeichen "B" festgestellt ist, zur Mitnahme einer Begleitperson aber nicht verpflichtet sind.
§ 146 Abs.2 SGB IX lautet nunmehr wie folgt: "Zur Mitnahme einer Begleitperson sind schwerbehinderte Menschen berechtigt, die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind. Die Feststellung bedeutet nicht, dass die schwerbehinderte Person, wenn sie nicht in Begleitung ist, eine Gefahr für sich oder andere darstellt." Die Schwerbehindertenausweis VO wird in diesem Zusammenhang dahingehend geändert, dass auf den betreffenden Ausweisen der Vermerk" Die Notwendigkeit Ständiger Begleitung ist nachgewiesen" durch die Formulierung " Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen" ersetzt wird.
Da du die Orientierung verlierst könnte es durchaus sein das es Problemen mit dem Führerschein geben kann sobald die Behörde davon Wind bekommt. Das Merkzeichen B ist nicht das Problem mit dem darfst man durchaus ein KFZ führen, problematisch ist es wenn du ein Fahrzeug auf Grund deiner Behinderung nicht mehr sicher führen kannst und so Leid es mir tut aber wenn du ein Fahrzeug auf dir unbekannten Strecken nicht sicher führen kannst dann ist es Essig mit deinem Führerschein. Es liegt in deiner Verantwortung nicht zu Fahren wenn du ein Fahrzeug nicht sicher führen kannst und spätestens wenn du einen Unfall aufgrund deiner Einschränkungen baust wird die Behörde aktiv und dann ist in der Regel die MPU angesagt.
Das B berechtigt dich zur Mitnahme einer Begleitung, es verpflichtet dich nicht dazu.
Nein, das hätte keine Konsequenzen - jedenfalls nicht wegen des B im Ausweis.
Oops, Kommentar war falsch.
Ja, falsch verstanden, ich möchte alleine Auto fahren zur Arbeit! und darf ich das rechtlich?
Sorry, ich hatte in der Eile B mit Bl verwechselt.
Ja, vom Grund her hast du ja recht nur sagen wir mal ich hätte ein Autounfall. Hätte das konzequenzen?