Begleithund in Mietwohnungen mit Hundeverbot?
Habe jetzt von sogenannten "hörhunden" gelesen. das sind begleithunde für hörgeschädigte, die ihren besitzern wichtige signale melden.
nun ist das Problem: mein freund ist hörgeschädigt, ohne hörgeräte hört er gar nichts mehr. nun wohnen wir aber in einer wohnung in der Hunde verboten sind! Wie sieht da die rechtliche Grundlage aus?
10 Antworten
Guten Morgen LUNA, mache Dir bitte keine Sorgen. Begleithunde für behinderte Menschen dürfen immer und überall mit. Natürlich auch in Mietwohnungen. Selbst in Supermärkte, Metzgereien, Theater, Museen usw.). Voraussetzung ist der Nachweis über die Behinderung (Bescheid vom Integrationsamt) und über die der Behinderung fachgerechte Ausbildung des Hundes. Alles andere würde die Integration behinderter Menschen in unserer Gesellschaft erschweren und ihre gesetzlich verankerte Teilhabe am allgemeinen Leben verunmöglichen. (Sozialgesetzbuch IX ,Allgemeines Gleichstellungsgesetz). Bei Verstößen kann der Betroffene Schadensersatz und ggf. Schmerzensgeld forden. Okay? Alles Gute für Euch, Michael
Das nenne ich doch mal eine gute Antwort!!!
Ich kann kein Problem für dich, für euch erkennen...
Solche gut ausgebildeten Hunde lernen ja für ihre Menschen Aufgaben zu übernehmen...
Ich denke, solche Hunde sind den Behinderten-Begleithunden gleichzustellen.
Dein Partner wird eine Zeit brauchen um sich auf den Hund einzulassen und während die Schulungen laufen, könnt ihr das alles schon mit dem Vermieter klären...
Bevor du also hier ganz unterschiedliche Antworten bekommst die überhaupt für euren "Fall" gar nicht relevant sind, wende dich doch gleich an den Vermieter...
Nur redenden Menschen kann geholfen werden!!!
Und bestimmt bekommst du auch richtige Auskünfe bei einem Mieterschutzverein
Ein generelles Hundeverbot ist gesetzlich gekippt worden. Der Hund darf mit einziehen. Ich gehe nicht davon aus, dass er die Nachbarn durch Lärm oder Dreck im Treppenhaus belästigen wird. LG
Nein. 2010 liegt richtig. Es kommt auf die genaue Formulierung im MV an. Der BGH hat diese pauschale Klausel für unwirksam erklärt. Also "gekippt", heißt, die Vereinbarung "Hunde sind nicht erlaubt" ist OHNE NENNUNG VON MÖGLICHEN AUSNAHMEN, BZW. MÖGLICHKEIT DER ERLAUBNIS im EINZELFALL unwirksam, BGH 20. März 2013 (VIII ZR 168/12). mfG Michael
Du hast aber auch gelesen, was die Folge davon ist?
Mal abgesehen davon, dass der BGH keine Gesetze erlässt, sondern auch nur Einzelfallurteile...
Danke für Deinen Kommentar. Ich habe keineswegs behauptet, der BGH "erlasse Gesetze". Die zivikrechtlichen Folgen sind bekannt, wie sonst wäre ich dezidiert auf das Prüfschema unter urteilsbezug mit MV-Gestaltungshionweisen eingegangen? Es bleibt (auch heute) bei den Vorausführungen. Beste Grüße
Ein generelles Hundeverbot ist gesetzlich gekippt worden
Unsinn...
Dieser Kurzkommentar stimmt wiederum....
Tatsächlich ist der Hund medizinisch notwendig, sollte ihm das zugesprochen werden. Dann kann der Vermieter nichts mehr sagen, auch dürfen Hunde mit ins Kino, ins Schwimmbad (aber nicht ins Wasser), in Hallen, in denen sie verboten sind etc. Alles aber nur, wenn es wirklich nötig ist. Kommt dein Freund ohne Hund aus.. dann siehts schlecht aus mit der Haltung. Ansonsten: Klar, darf er, das solltet ihr aber vorher dennoch mit dem Vermieter absprechen, bzw. zumindest Bescheid geben.
Ich würde mit dem Vermieter sprechen um Ärger zu vermeiden. In öffentlichen Gebäuden herrschen für solche Hunde Sonderregelungen. Nach neuer Rechtssprechung müsste es eigentlich auch durchsetzbar sein. Aber wenn sich der Vermieter querstellt, kann er euch trotzdem das Leben zur Hölle machen.http://www.refrago.de/Sind_Hunde_nach_dem_BGH-Urteil_VIII_ZR_16812_vom_20.03.2013_in_Mietwohnungen_jetzt_immer_erlaubt.frage80.html
Unsinn. Der Vermieter muss immer noch um Erlaubnis gefragt werden und kann seine Zustimmung auch mit plausibler Begründung verweigern.
In diesem Fall ist gesondert abzuwägen, ob der Betroffene auf den Hund dermaßen angewiesen ist, dass er ohne ihn nicht zurechtkommt.