Taxi privat fahren?

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Wenn er BF17 hat, dann darf er gar kein Auto alleine fahren. Wenner denn mal Klasse B hat und alleine fahren darf, dann darf er aich das Taxi fahren. Die Personenbeförderungsbescheinigung benötigt er nur bei gewerblicher Personenbeförderung. Der könnte sogar privat mit dem Taxi mit vier Kumpel zur Fete fahren. Entscheidend ist der Zweck der Fahrt.

Gleiche Situation ist: Bedienung eines EG Kontrollgerätes bei Fahrzeugen über 3,5t oder der Nachweis der Ladungssicherungsmodule.  Alles vom Zweck der Fahrt abhängig.

Das einzige wo es Zweckunabhängig ist, ist die Fahrten mit Fahrzeug der Klasse D und D1, da wird bei Leuten die nach 1998 die FE Klasse C oder C1 erworben haben die Klasse D oder D1 benötigt, nur wer vor 1998 Klasse 2 oder 3 gemacht hatte darf diese Fahrten ohne Fahrgäste durchführen.

Natürlich geht das. Es ist keine gewebliche fahrt. Es sind Familienmitglieder auf dem Weg nachhause.

Dein Freund darf auch das Taxi alleine fahren, wenn er das Taxi-Schild vom Dach runter nimmt.

Sollte er dan Geld für Fahrten einnehmen, ist das Schwarzarbeit und eine Straftat.

Den Schein braucht er, wenn er auch wirklich Taxifahrten durchführt, also Leute gewerblich transportiert. Wenn er das Fahrzeug privat fährt, dann ist das egal.

saw234 
Beitragsersteller
 17.03.2015, 20:50

muss er dafür das taxi schild abnehmen ?

ronnyarmin  17.03.2015, 21:13
@saw234

Bei privater Nutzung, und die liegt hier vor, ja.

Die Antwort liegt darin, ob er das Fahrzeug als KFZ führt oder es als Taxi nutzt.

saw234 
Beitragsersteller
 17.03.2015, 20:50

als kfz - wie oben beschrieben auf den weg nachhause.