Begleiteter Umgang Frage

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Hey... Warum hast du den begleiteten Umgang gerichtlich angeordnet bekommen? Waren das Gefahren die im Raume standen und das Kindeswohl gefährdet haben?? Ganz klar, das was vom Gericht im Beschluss steht, ist bindent, also Umgang begleitet mit Erweiterung für dich bedeutet, je nach Alter deines Kindes, der Umgang dahin gelenkt wird, wie allen Vätern, auch ohne SORGERECHT zuzustehen hat, mit alle 2 Wochen Wochenendumgang Fr- So, Ferienteilung, Feiertage aufgeteilt werden... Da hat die Mutter sich dran zuhalten... wobei ich lieber nach fragen möchte, wie alt ist dein Kind, steht im Beschluss mit drinnen, wie weit der Umgang erweitert wird? Wenn nicht, würde ich umgehend mit deinem Anwalt den du vor Gericht dabei hattest nochmal reden und ihn bitten, dem Beschluss die genauere Umgangsgesamtweite nachzutragen, da du gerne feste Umgangsmodalitäten planen willst, von konstanten Wochenenden Fr- So von bis Uhrzeit, geteilte Ferienzeiten und Feiertage geteilt festgesetzt möchtest. Da hat die Mutter keine Chance mehr gegen, falls der Nachtrag nicht mehr geht, würde ich einen Antrag neu an das Gericht stellen und zur Vermeidung Elterlicher Missverständnisse, die Umgangsumfang mit Uhrzeiten und der gleichen, die als Endpunkt der vorliegenden Umgangsanordnung dienen nachzuverhandeln.... Ich bin ehrlich... ich höre aus deiner Beschreibung raus, das du mit negativen Umgangseinflüssen durch die Mutter rechnen musst und ich vorallem für dein Kind keineswegs ohne seelischen Nachteil der fall sein wird... Lass dich als Vater nicht nur zum Goldesel minimieren und sei für dein Kind da, dein Kind braucht dich als Papa genauso wie die Mutter, nur leider vergessen Mütter das gerne, weil es dem Ex nämlich immer so schön weh tut, wenn das Kind nicht hingehen darf zu Papa... Jetzt hast du den begleiteten Umgang, sekt oder Selter, danach ist Ruhe und du zeigt unmissverständlich, ich bin PAPA und will mein Kind sehen... Ich drücke dir die Daumen, du schaffst das, ich denke du liebst dein Kind sehr intensiv sonst würdest du das nicht mit dir machen lassen...!!Kleiner Rat am Rande, das Jugendamt kann dir viel versprechen, aber erst der Gerichtsbeschluss ist auch bindend für das Amt und kann nicht nach deren Laune verändert werden.... Nutz diesen Umweg für dein Recht als Papa.... Alles gute

TheRiddler 
Beitragsersteller
 07.10.2010, 10:22

Ich hatte erst Gestern die Verhandlung. der Richter sprach nur von erweiterung, keine weiteren details. vlt. steht im beschluss den ich bekomme mehr. 7 monate wurde mir die kleine entzogen, sie ist 1 jahr 1 monat alt. sie hat versucht mich mit allem fertig zu machen was da war. angefangen mit drogenkonsum ( in meiner jugendzeit mal cannabis geraucht ) daraus wollte sie mir einen strick drehen. Meine Mutter nieder gemacht bei der ich derzeit wohne. Sie hätte wenn die kleine hier war nur alkoholintensiv gefeiert etc. wäre psychisch labil, die volle bandbreite. Meine Mutter hat alles für uns getan in der beziehung. dann hat sie kontakt zu meinem Vater aufgebaut den ich seit Jahren zurecht nicht sehe. Er hat nun Umgang mit der kleinen. Meine schwester wollte sie von uns Isolieren. Ich habe mich getrennt von Ihr. das wird es wohl sein. es steht ja noch eine Hauptverhandlung an.

Bei der ersten Trennung hatte mein Ex mir meine Kinder gewaltsam genommen und vor dem JA gelogen, dasssich die Balken bogen.

Nach 7 langen Monaten war endlich Verhandlung und es wurde begleiteter Umgang mit späterer Erweiterung angeordnet... und zwar 1x die Woche je 3 Stunden... bei mir in den Räumen der katholischen Familienberatung.

Ich bin immer superpünktlich da gewesen, hab darauf geachtet, mich voll auf die Kids zu konzentrieren dabei... also nix mit "vorher noch schnell einkaufen" oder so...

Und ich habe mich überhaupt nicht um die anwesende "Aufsicht" gekümmert, sondern um meine Kinder.

Nach 8 Wochen wurde der Umgang erweitert, die Dame kam zu mir nach hause, dann brachte mein Ex die Kids (er hatte das Auto) und holte die wieder ab.

Das ging über 6 Wochen so, dann "dürfte" ich die Kinder "testhalber" einen ganzen tag alleine haben.

Nochmal 3 oder 4 Wochen danach, dürften sie bei mir übernachten... und aus dem begleiteten Umgang wurde ein völlig normaler Umgang.

Das JA hatte sich genügend Zeit gelassen, um die Behauptungen meinesEx zu überprüfen und dann befunden, dass seine Unterstellungen nicht stimmten.

Wir sind dann nochmal zusammen gekommen... aber inzwischen bin ich geschieden und die Kids sind bei mir.

Der begleitete Umgangwird immer anfangs angeordnet, weil das Kindeswohl im Vordergrund zu stehen hat. Und kein Gericht und kein JA dieser Welt verfügt über Wahrsagekugeln, die melden, wenn ein Elternteil lügt... ich sage nur Rosenkrieg auf dem Rücken der Kids.

Also freu dich auf deine Kleinen, gehe imemr hin, frisch geduscht, ordentlich gekleidet (aber so, dass du mit den Kids toben kannst) und sieh zu, dass du in der zeit den Kopp frei hast. Also kein termindruck, Handy aus, und einfach nur Papa sein. Ach ja, nicht ständig geschenke mitbringen... ne kleine Süßigkeit ist ok (bei uns wars die Dose TicTac), aber mehr nicht, das riecht nach Einflussnahme und emotionaler Bestechung.

das liegt im Ermessen des Jugendamtes. Grundsätzlich ist der Umgang mit beiden Elternteilen sinnvoll und wichtig.

Ja da hat die Kindesmutter nichts mehr entgegenzusetzen.

habe gehört Die KM hat dem nix mehr entgegegnzusetzen. Richtig?