Befristeter Minijob - umwandeln?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Putzfee hat recht.

Rechtsgrundlage ist das Teilzeitbefristungsgesetz §14

(2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.

EinNetterMensch 
Beitragsersteller
 26.07.2012, 23:08

Ach, das ist das passende Gesetz? Danke. Das sehe ich mir an.

ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes

Nur, was versteht man darunter?

Maximilian112  27.07.2012, 09:35
@EinNetterMensch

Sachlicher Grund ist eine Krankheitsvertretung , Schwangerenvertretung,Einsatz bei einem Projekt mit viel Arbeitsaufwand.

Der sachliche Grund muß nicht in Deinem Vertrag stehen, er muß allerdings objektiv und nachweisbar vorhanden sein. Bei einer Entfristungsklage muß Dein Chef diesen Grund (wenn überhaupt vorhanden, was ich nicht glaube) gegenüber dem Gericht nachweisen.

Für kalendarische Befristungen kann eineVerlängerung aber nur begrenzt gemacht werden, eben 3x Verlängerung biss zu 2 Jahren Beschäftigung wie im Gesetz steht.

EinNetterMensch 
Beitragsersteller
 27.07.2012, 13:51
@Maximilian112

Wie würdest Du es sehen, wenn jemand nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung nicht einen regulären Arbeitsvertrag bekommt, sondern diese Stelle aus Kostengründen in drei Minijobs mit befristeten Jahresverträgen umgewandelt wird, die ständig verlängert werden. Zwei ungelernte Kräfte besetzen zwei Drittel der Stelle und eine Fachkraft das letzte Drittel. Alle drei bekommen gleich wenig - zu wenig für die Fachkraft. Aber da die Fachkraft nach der Ausbildung mit einem Studium begonnen hat, war es bisher nicht so tragisch. Jetzt aber ist der Zeipunkt gekommen, wo Fachkraft/Student einen unbefristeten Vertrag bekommen möchte. Idealerweise auch gleich einen Teilzeitvertrag anstatt des bisherigen Minijobs.

Maximilian112  28.07.2012, 09:32
@EinNetterMensch

Wie ich das sehe ist eigentlich egal, ob es gesetzeskonform ist hab ich Dir geschrieben.

Entweder Du bist über die 2 Jahre hinaus, dann kannst du eine Entfristungsklage anstreben. Aber dann hast du immer noch einen Minijob. Eine Umwandlung in einen Vollzeitjob wird Dein jetziger Vertrag nicht vorsehen, Anspruch aus dem Gesetz gibt es dafür nicht.

Such Dir eine andere Arbeit und mach bis dahin den Minijob. cu

EinNetterMensch 
Beitragsersteller
 28.07.2012, 10:35
@Maximilian112

... keine Umwandlung in einen Vollzeitjob sondern in eine reguläre Teilzeitstelle, wobei die Stundenzahl nicht unbedingt erhöht werden muss.

Danke!

Egal ob Minijob oder normaler Job, eine Befristung darf nur zwei Mal ohne Sachgrund verlängert werden. Danach geht es automatisch in einen unbefristeten Arbeitsvertrag über. Die Umwandlung in einen regulären Teilzeit-Arbeitsvertrag (also kein 400€-Job mehr, meinst du?) kann nur dann funktionieren, wenn so viel Arbeit da ist, dass sie für mehr als den 400€-Job reicht. Einen Anspruch darauf hast du aber nicht.

EinNetterMensch 
Beitragsersteller
 26.07.2012, 23:07

Danke. Wichtig wäre mir zu wissen, wo das steht. Eine gesetzliche Grundlage wäre sehr hilfreich. Kannst Du mir da helfen?

EinNetterMensch 
Beitragsersteller
 26.07.2012, 23:36
@putzfee1

Ach da stehts. Danke. Hab´s leider nicht gefunden :(

Aber sooooo ein schwammiges Gesetz mit unzähligen Ausnahmen. Was für ein Mist!