Befristeter Arbeitsvertrag... Danach Recht auf Arbeitslosengeld?
Hallo, Meine Freundin ist seit November arbeitslos und hat 1 Jahr Anspruch auf Arbeitlosengeld. Nun hat sie gestern eine Zusage bekommen. Die Arbeitsstelle ist aber befristet für 3 Monate. Sie soll 20 Std. arbeiten und jemanden Vertreten. Hat sie danach noch Anspruch auf Arbeitlosengeld oder bekommt sie Hartz IV ??
Sie ist ziemlich verunsichert und weißt nicht, was sie machen soll...Stimmt es, dass sie dann Hartz IV bekommen wird, falls sie den Vertrag unterschreibt?
4 Antworten
Wenn sie jetzt Anspruch hat, so wird dieser Anspruch "weitergetragen". Eine Unterbrechung der Arbeitslosigkeit von 3 Monaten bedeutet eine Verlängerung der Leistung um diesen Zeitraum (Achtung! 1 Monat = 30 Tage). Allerdings weiß ich nicht, wie es aussieht, wenn sie bedingt durch die Halbtagsarbeit Zusatzleistungen bezieht. Evtl. verkürzt sich die Verlängerung dann auf 1 1/2 Monate. Am besten ruft sie mal bei der Hotline an, da bekommt sie die beste Auskunft:
01801 / 555111Auf jeden Fall soll sie sich weiterhin als arbeitsuchend melden, damit ihre Fristen gewahrt bleiben.
Der Anspruch auf Alg1 lebt wieder auf, wenn sie nach der befristeten Stelle wieder arbeitslos ist. Allerdings dürfte die Stelle sozialversicherungspflichtig sein und das Gehalt damit in die Berechnung der Höhe des Arbeitslosengeldes einfließen - möglicherweise bekommt sie daher im Anschluss weniger als jetzt.
Da sie durch die Arbeit ja keinen neuen Anspruch erwirbt, lebt nach Beendigung der Zeitarbeit ihr alter Restanspruch wieder auf.
Das bedeutet, sie bekommt danach wieder ihr Arbeitslosengeld? Sie möchte auf keinen Fall Hartz IV bekommen..
Sie sollte sich jetzt schon für Stellen in drei Monaten bewerben.