befristeter Arbeitsvertrag ( im Sicherheitsgewerbe )
Hallo zusammen... Ich arbeite im Sicherheitsgewerbe & mein befristeter Arbeitsvertrag ( Vollzeit ) endet am 09.05.2015. Ich wurde am 10.12.2012 eingestellt und die erste Befristung ging bis zum 09.12.2013, eine weitere Befristung v. 10.12.2013 - 09.05.2015. Nun zu meine Fragen.... Ich arbeite nur Nachtschicht ( 18h-6h) und wenn ich am letzten Arbeitstag am 09.05.2015 in den 10.05.2015 rein arbeite, ist der Vertrag dann automatisch verlängert? Hätte ich dann automatisch einen unbefristeten Arbeitsvertag und wie oft bzw wie lange können die befristeten Arbeitsverträge überhaupt verlängert werden?
Über eine Hilfestellung bedanke ich mich schon im Voraus!!!
Gruß Marc
2 Antworten
Das mit der automatischen Verlängerung und deren Folgen sollte in deinem jetzigen Vertrag stehen.
In jedem Fall ist zu hoffen, das du dich schon vor 2 Monaten beim Arbeitsamt gemeldet hast.
Grundsätzlich richtig und man kann auch sein Recht vor Gericht durchsetzen, aber wem nützt das? Wenn der AG ihn nicht halten will, findet er einen einen anderen Grund, allerdings dann zu einem anderen und späteren Zeitpunkt.
Meine Empfehlung ist: Einfach mit der zuständigen Person das persönliche Gespräch suchen und Klarheit schaffen.
Danke für die Hilfestellung. Das mit dem Arbeitsamt hatte ich vergessen zu erwähnen, ich habe mich bereits Anfang Februar beim Arbeitsamt gemeldet b.z.w. ich hatte einen Beratungstermin.....
Für den Fall, dass bereits die laufende Befristung ungültig ist, würde es bedeuten, dass der Frager einen unbefristeten Vertrag hat, was einen besseren Kündigungsschutz zur Folge hätte. Warum sollte er freiwillig auf diesen ihm gesetzlich zustehenden Vorteil verzichten?
Warum sollte er freiwillig auf diesen ihm gesetzlich zustehenden Vorteil verzichten?
Eigentlich steht die Antwort schon in meinem ersten Kommentar, doch um es zu veranschaulichen stelle ich mal eine Gegenfrage:
Hattest du schon mal eine gerichtliche Auseinandersetzung mit einem deiner Arbeitgeber?
Wenn ja, würde mich interessieren, wie sich das Arbeitsverhältnis weiterentwickelt hat? Wenn nein, betrachte ich deine Kommentare als theoretisch richtig, aber fern jeder Praxis.
Gilt denn für deinen Vertrag eine tarifliche Regelung oder eine andere gesetzliche Ausnahme?
Soweit ich weiß, ist eine Befristung ohne Sachgrund nur bis zu insgesamt 2 Jahren möglich. Wenn dem so ist, hast du längst einen unbefristeten Vertrag.
Auf jeden Fall solltest du dich, falls noch nicht geschehen, sofort beim Arbeitsamt melden. Dort kann man dir auch die gesetzlichen Regelungen für deinen Vertrag erklären.
Falls die Befristung wirksam ist, riskierst du bereits jetzt eine Sperre beim ALG wegen nicht rechtzeitiger Arbeitslosmeldung.
Nicht alle Vertrage sind gesetzeskonform. Da kann eine Überprüfung durchaus lohnen.