befristeter Arbeitsvertrag endet.wann bekommt man normal bescheid ob man verlängert bekommt

7 Antworten

Denk dran: wenns um ALG geht, immer 3 Monate vor Ende der Befristung arbeitssuchend melden!

Erfahrungsgemäss: teils kriegt man extrem kurzfristug bescheid. Ggf. kann man Dir am 31. sagen, dass Du morgen nicht mehr kommen musst,w enn Dumkeine Urlaubstage mehr hast. Oders sie sagen Dir 6 Tage vorher bescheid "ab morgen nicht mehr kommen" ,w enn Du eben noch 5 Tage Urlaub hast.

Alles schon erlebt, als Assistentin, im Freundes- und Bekanntenkreis, selber. Ich finds ne Unsitte, aber ne Art korrektes mussd ja kein AG sein eigen nennen.

Mein AG z.B. hat letztes Mal bis zum letzten Moment hingehalten.. 1 Woche vorher kam "wird was" (ich sag immer, ich glaubs erst,w enn vertrag da ist). Der vertrag war am 30. in meinem Postkasten. Und zum 30. lief der Vetrag aus. Und dann fehlte die vereinbarte Gehaltserhöhung. Ich ahnte böses.. war aberw irklich nur ein versehen.

beanils08 
Beitragsersteller
 18.11.2013, 11:10

danke für deine antwort.ist wirklich nicht wirklich fair.man könnte sich ja auch anders umschauen...

Bei Befristung ohne sachlichen Grund wird das Beschäftigungsverhältnis kalendarisch geregelt (zum Beispiel nach Monaten). Die Befristung braucht keinen Sachgrund und kann grundsätzlich ohne Begründung für zwei Jahre gelten. Innerhalb dieser Zeit darf sie maximal drei Mal verlängert werden. Dies hat einen Grund: Diese Art der Befristung dient vor allem der Förderung von Beschäftigung.

Für neu gegründete Unternehmen gelten erleichterte Befristungsmöglichkeiten. So erhöht sich in den ersten vier Jahren der Unternehmensgründung die Zeitspanne für Befristungen ohne sachlichen Grund von zwei auf vier Jahre. http://www.zeit.de/online/2008/46/arbeitsrecht-zeitvertrag

Spätestens vor Ende der Vertragslaufzeit:

beanils08 
Beitragsersteller
 18.11.2013, 11:05

danke,das hilft mir weiter!!! :-)

Ich finde, dass du nachfragen würdest. Außerdem sind Kettenverträge Ausbeuterei, das ist dir schon klar?

beanils08 
Beitragsersteller
 18.11.2013, 11:06

so ist das heut zu tage!!! :-(

Levilevi  18.11.2013, 11:07
@beanils08

Nur, wenn man es mit sich machen lässt ;)

beanils08 
Beitragsersteller
 18.11.2013, 11:12
@Levilevi

stimmt eigendlich. :-) aber manchmal geht's nicht anders...

Levilevi  18.11.2013, 11:20
@beanils08

Ja, wenn man nichts gescheites gelernt hat und faul ist/war, kommt das irgendwann zurück. Schade!

beanils08 
Beitragsersteller
 18.11.2013, 11:34
@Levilevi

da muss wiedersprechen.ich war vor der Schwangerschaft ausgebildete filialeitung.bin schwer krank geworden.also vorher bitte nachfragen bevor man falsche urteile hat.

beanils08 
Beitragsersteller
 18.11.2013, 11:34
@Levilevi

da muss wiedersprechen.ich war vor der Schwangerschaft ausgebildete filialeitung.bin schwer krank geworden.also vorher bitte nachfragen bevor man falsche urteile hat.

Levilevi  18.11.2013, 11:40
@beanils08

Und deshalb lässt du dich ausbeuten? Wo ist da der Zusammenhang?!

beanils08 
Beitragsersteller
 18.11.2013, 11:43
@Levilevi

ich bin im Moment froh wieder ins Berufsleben einzusteigen und die Zeiten passen wegen kinderbetreuung.deshalb bin ich noch lange nicht faul.ich weiß was ich gelernt habe und vorallem hinter mir habe...

Levilevi  18.11.2013, 12:31
@beanils08

WIeso bestehst du dann nicht auf einen unbefristeten Vertrag?

beanils08 
Beitragsersteller
 18.11.2013, 12:33
@Levilevi

weil die das erst nach dem dritten mal machen...

Levilevi  18.11.2013, 12:44
@beanils08

Falls das überhaupt legal ist, ist es sehr unfair.

Hallo beanils08,

wann genau Du Bescheid kriegen solltest, kann ich Dir nicht sagen, nur daß der Arbeitgeber dafür nicht zu viel Zeit verstreichen lassen sollte, denn wenn er bis zum Ablauf des Arbeitsvertrags nichts sagt, dann tritt § 15 TzBfG, Absatz 5 in Kraft.

Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Frist, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.

Das bedeutet dann, daß wenn nach Ablauf des Arbeitsvertrags weiter gearbeitet wird, der befristete Arbeitsvertrag automatisch unbefristet ist. Das gilt allerdings nur, wenn schon nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen der Vertrag ein oder zwei Mal befristet verlängert wurde.

Gruß

Zwergle

beanils08 
Beitragsersteller
 18.11.2013, 11:41

danke...werde mal abwarten wie es weiter geht!!

007Zwergle  18.11.2013, 13:55
@beanils08

Bitte gern geschehen.

Theoretisch kann der Arbeitgeber dich bis zum letzten Tag der Befristung hinhalten.

Es gibt kein Gesetz,dass festlegt,bis wann der Arbeitnehmer bescheid bekommen muss,ob es noch eine Verlängerung gibt,oder ob der Arbeitsvertrag unbefristet weiterläuft.

Wenn der Arbeitgeber nichts sagt,endet das befristete Arbeitsverhältnis mit Ablauf der vereinbarten Zeit,ohne dass es einer Kündigung bedarf.