Befristeter Arbeitsvertrag - Saisonverträge?
Hallo,
ich war bei einer größeren Firma im Sommer 2016 und im Sommer 2017 als Saisonkraft beschäftigt (je 6 Monate / in dieser Zeit ist deutlich mehr Arbeit vorhanden).
Da meine 2 Chefs sowie der Niederlassungenleiter mit mir sehr zufrieden waren gab es eine 99% mündliche Zusage das ich ab Anfang 2018 einen befristeten 2 Jahresvertrag bekomme mit besseren Konditionen.
Nun ist leider zum großen Schrecken für mich das Übel passiert und die Personalabteilung meint es geht kein befristeter Vertrag mehr bei mir. Da sie aktuell eigentlich nicht unbefristet einstellen wird das ganze wohl schlecht enden für mich. Meine Chefs meinen es muss wohl ein driftiger Grund vorliegen für eine erneute Befristung des Vertrags.
Habe nun öfters etwas von max. 3x Befristungen innerhalb von 2 Jahren gelesen. War aber insgesamt nur ein Jahr in der Firma beschäftigt und das als Saisonkraft... 1 Arbeitnehmer möchte eh in naher Zukunft wechseln und ein anderer geht in Rente..
Es wurde nun die Bitte auf einen unbefristeten Vertrag vorgelegt von meinen ehemaligen Chefs. Gibt es den keine Möglichkeit für das Unternehmen mich rechtens sicher befristet zu beschäftigen? Danke in Voraus
3 Antworten
Man kann einen befristeten Vertrag (nach dem Ablauf) 2x verlängern, entweder er läuft dann aus, oder er ist ab dem Zeitpunkt unbefristet.
Kann es sein das der Betriebsrat eine solche Verlängerung (ohne unbefristeten Vertrag) der AN ausgeschlossen hat? Der nächste Vertrag sollte ja auch über die Winterszeit laufen. Oder sind die Saisonverträge eh unrelevant für einen neuen befristeten Vertrag und die Personalabteilung liegt falsch? Holen sich wohl auch noch Infos ein.
Durch die Vorbeschäftigungszeiten ist eine zeitliche Befristung nach den Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes nicht möglich. Es müsste ein Sachgrund vorliegen.
Für saisonbedingte befristete Verträge gelten nach wie vor die Ausnahmgenehmigungen. Auskunft gibt die Arbeitsagentur.
Mit sachlicher Begründung sind auch weitere Verlängerungen möglich. Diese ist bei einem Saisongeschäft von Natur ausgegeben.