Beerdigung - Anwesenheit - Pflicht?
Also im letzten Jahr vermietete ein Bekannter von mir eine Wohnung an ein älteres Ehepaar . Nun ist einer der beiden gestorben. Er hatte kaum Kontakt und hat die Mieter nur einmal bei Vertragsunterzeichnung gesehen. Also er hat eine persönlich geschriebene Karte geschickt und einen Geldbetrag für Blumen beigelegt .Jetzt fragt er mich, ob er auch noch zur Beerdigung müsse......
und das ist Jetzt meine Frage an Euch :
Muss man in so einem Fall zur Beerdigung gehen, oder nicht ? Was sagt euer Bauchgefühl dazu.
8 Antworten
Beerdigung heißt "Abschied nehmen von einem Menschen, den man sehr gut gekannt hat". Das war bei deinem Bekannten nicht der Fall. Er hat den Verstorbenen nur einmal gesehen. Zudem hat dein Bekannter eine persönliche Karte mit einem Geldbeitrag geschickt - ich denke, das ist das mindeste, was er tun kann.
Dein Bekannter kann gerne auf die Beerdigung gehen, wenn er will. Mein Bauchgefühl sagt allerdings, dass dies nicht notwendig ist. Schließlich hat er den Verstorbenen nicht persönlich gekannt.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
LG Markus
Danke, werde es weiterleiten
Hallo Huflattich,
er hat genug getan und muss nicht zur Beerdigung.
Eine Beerdigung ist für Angehörige, Freunde und nahe Bekannte, um dem Verstorben die letzte Ehre zu erweisen.
Da er kaum Kontakt zu den Mietern hatte, braucht er nicht an der Beerdigung teilzunehmen.
Dass er eine persönliche Karte mit Geld geschickt hat, ist schon mehr als lobenswert. Aber damit ist seine Pflicht und Schuldigkeit auch erledigt.
Alles Gute
Virginia
Danke, werde es weiterleieten
Hallo,
also wenn es so ist wie er beschreibt, dass er die beiden nur einmal gesehen hat, würde ich für mich persönlich entscheiden, nicht hinzugehen. Allerdings ist das eine sehr persönliche Entscheidung, d.h. dein Kollege sollte das mit sich selbst ausmachen...
Grüße
Danke sehe es ähnlich....
Nein..ich denke, er hat seiner Pflicht genüge getan.. wenn überhaupt von Pflicht die Rede sein kann! Als Vermieter schon eine anerkennende Geste!
Danke, werde es weiterleieten
Gewiß nicht. Zu Beerdigungen sollte man bei Verwandten oder guten Bekannten gehen. In dem beschriebenen Fall besteht absolut keine moralische Pflicht dazu. Es ist schon außergewöhnlich, da einen Geldbetrag beizufügen. Das würden die meisten anderen Vermieter nicht machen.
Danke, werde es weiterleiten