Bedeutung dieses Satzes bei einer Festnahme

9 Antworten

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Die deutsche Belehrung sieht anders aus. Der Text ist nicht vorgeschrieben und beinhaltet ungefähr dieses:

Es steht ihnen frei, etwas zu den gegen Sie erhobenen Vorwürfen zu sagen. Ein Schweigen wird niemals gegen Sie ausgelegt und ist ìhr gutes Recht. Sie können verlangen, das Beweise gesichert werden und einen Anwalt Ihrer Wahl zu Rate ziehen.

PepsiMaster  04.01.2012, 23:43

ganz genau!!

siehe dazu insbes. §§136, 52, 55 StPO

In Deutschland würde das kein Polizeibeamter bei einer Festnahme sagen! Ein solcher Satz hätte gem. der strafprozessualen Regelungen in Detuschland wenig Sinn.

Ein Beschuldigter wird insbes. gem. §§136, 52, 55 StPO belehrt.

PepsiMaster  04.01.2012, 23:53

außerdem: §§114a - 114c StPO

der satz heißt eigentlich "alles was sie sagen kann und wird gegen sie verwendet werden" :)) und dann muss es ja nich unbedingt gegen den schuldigen verwendet werden?!

Lukfi95 
Beitragsersteller
 04.01.2012, 22:06

Hmm... ja.. hört sich interessant an und ergibt keinen Sinn.. Trotzdem danke.

Das ist immer ein Problem, wenn ein Literaturwissenschaftler festgenommen wird.

Die normalen Polizisten sind da auf einfacheres Klientel eingestellt.

Lukfi95 
Beitragsersteller
 04.01.2012, 22:05

Okay... war das jetzt abwertend gemeint?!

Tastoom  05.01.2012, 11:00
@Lukfi95

Eigentlich nicht abwertend. Und wenn, für wen? Für den Literaturwissenschaftler oder den Polizisten.

Fast eher für den Literaturwissenschaftler, da er nicht weiß was los ist.

Einfache Leute nehmen da auch noch den Gesamtkontext der Kommunikation war.

Das kann man bei singulärer Wahrnehmung eines Literaturwissenschaftlers nicht unbedingt erwarten.

Der fragt nicht, Kann ich bitte meinen Rechtsanwalt zur Hilfe nehmen, sondern kann ich bitte mal einen Duden haben.

Das ist eine Übersetzung aus amerikanischen Filmen und passiert in unserem Sprachraum nicht, schon gar nicht in Deutschland.

Lukfi95 
Beitragsersteller
 04.01.2012, 21:58

Was wird gesagt?

WithTheShoes  04.01.2012, 22:01
@Lukfi95

"Sie sind festgenommen"

Aussagen werden bei der Polizei aufgenommen und gelten nur für Strafverfahren. Die wikliche endgültige Aussage wird vor Gericht gemacht.

Lukfi95 
Beitragsersteller
 04.01.2012, 22:07
@WithTheShoes

Danke :)

Ich denke, in spätestens einer halben Stunde hast du ein Sternchen ;)

PepsiMaster  04.01.2012, 23:52
@WithTheShoes

ein bisschen mehr als "Sie sind festgenommen" ist schon notwendig. Zunächst muss dem Beschuldigten der Grund für die Festnahme/Verhaftung mitgeteilt werden (vgl. §§114a-114c StPO)