Bedeuten "Vorzugssteuersatz" und "ermäßigter Steuersatz" dasselbe?

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Kann sein, muss aber nicht - so ganz ohne Kontext wird das schwierig. Vorzugssteuersatz oder ermäßigter Steuersatz können sowohl allgemein gemeint sein (dann wohl gleiche Bedeutung) als auch möglicherweise als spezieller Begriff im Rahmen einer bestimmten Norm.

Spontan fällt mir beim Begriff "ermäßigter Steuersatz" sowohl § 34 Abs. 3 EStG als auch § 12 Abs. 2 UStG ein. Beides wird ermäßigter Steuersatz genannt (im Gesetz), sind aber völlig verschiedene Dinge.

Aniqua 
Beitragsersteller
 07.12.2019, 14:27

Es geht um den ermäßigten Quellensteuersatz, der in einschlägigen Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (UPO?) vorgesehen ist.

Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die der ( regelbesteuerte) Unternehmer für alle Waren und Dienstleistungen, die er für sein Unternehmen erwirbt, gegenüber dem Finanzamt geltend machen kann.

In Deutschland gibt es grundsätzlich 2 Steuersätze in der Umsatzsteuer. Der Regelsteuersatz beträgt 19 %. Daneben gibt es den ermäßigten Steuersatz von 7% für bestimmte Dinge des täglichen Bedarfs sowie Bücher oder Hotelübernachtungen und etliches mehr.

Je nachdem, was der Unternehmer erwirbt, kann der Vorsteuersatz als Regelsteuersatz oder als ermäßigter Steuersatz in Erscheinung treten.

Aniqua 
Beitragsersteller
 05.12.2019, 19:08

Und was mit "Vorzugssteuersatz"? Funktoniert eine solche Bezeichnung überhaupt?

Steuerbaer  05.12.2019, 19:17
@Aniqua

Oh sorry da habe ich ungenau gelesen. Vorzugsteuersatz habe ich leider noch nicht gehört