Tag zusammen. Gestern Nacht stand die Polizei in meiner Wohnung wegen Ruhestörung... Das ding an der Sache, mein Nachbar hat sich beschwärt das ich zulaut sei.. Ich hatte aber Zimmerlaustärke (polizei bestätigte dies, mit ihrer Aussage...und Aurgumentation) Aufjedenfall hatte ich Fenster und Zimmertür zu.. Haustür ebenfalls, logisch.. nech
Naja aufjedenfall, bemerkte ich durch die Tür helle Lichter und war erschrocken und rechnete mit ein Brecher, wesshalb ich erst zur einer "Waffe" geifen wollte.. Dies lies ich aber und machte die Tür ruckartig auf und siehe Da, die Polizei steht in der Wohnung.......!!!!
Ich Fragte die Beamten, was sie denn hier machen und wie sie reinkammen.. Sie sagten wir sind wegen einer Ruhestörung da und die Tür war offen... Kurze Diskussion, dass die Tür zu war.. aber laut der Polizei war sie offen. Endweder bin ich totalverblödet und habe Alsheimer... oder die haben die Tür "aufgebrochen"... mMn. ehr aufgebrochen..
Nunja, dessen nicht genug, da sie ja schon in der Wohnung waren, kamen sie auch noch in mein Zimmer.... Ich stand im Türrahmen, als der Herr sagte ich solle mal mein Perso zeigen wich ich 4 Meter zurück zur Geldbörse.. dies nutzen die Beamten und kamen in mein Zimmer herrein und sahe sich schön mit ihrer Taschenlampe um, schön alle Ecken angeschaut.... War wohl schön für die Beamten wa? .......
(Ein Klopffen konnte ich nicht war nehmen, da ich in mein Spiel so vertieft war...)
Jetzt die Frage, darf die Polizei einfach in meine Wohnung eindrigen, bei einer Ruhestörung, wenn kein Verdacht auf Selbstmord oder Drogenkonsum besteht? Anbei es war auch keine Party....
und was währe wenn ich ihn Angegrifen hätte, weil ich dachte es währen einbrecher? Schliesslich ist die Eingangstür gleich neben meiner Zimmertür...
Grüße