Wie werden Gefangenentransporte in Bayern geregelt?
Servus Zusammen,
Ich habe vor kurzem gelesen das Gefangentransporte in Bayern von Polizisten und nicht von JVBs begleitet werden, wie das in anderen Bundesländern der Fall ist. Nach ein wenig Recherche habe ich jedoch herausgefunden, dass laut einer Verordnung von 2008 die Transporte auch von Justizvollzugsbeamten begleitet werden können. Leider weiß ich nicht was tatsächlich zutrifft, weswegen ich hier frage.
4 Antworten
Nach der Gefangenentransportverordnung die vom bayrischen Innen- mit Zustimmung des bayrischen Jusitzministerium erlassen wurde, dürfen sowohl Justiz als auch Polizei Gefangenentransport durchführen.
Die Richtlinie für den Gefangenentransport in Bayern regelt wann die Justiz zu transportieren hat und wann die Polizei.
Grob überflogen ist für Sammeltransporte oder Transporte über weite Strecken die Polizei zuständig und Einzel- oder Kurz- und Spontantransport macht die Justiv alleine.
Der Umgang mit Gefangenen ist grundsätzlich nur Sache der Justiz. Die Polizei hat damit nichts zu tun, im Gegenteil, sie darf es eigentlich gar nicht, das ist Bestandteil der Gewaltenteilung, die auch in Bayern gilt. Für einen Strafgefangenen ist nur die Justiz zuständig. Bei einem Untersuchungsgefangenen von dem Augenblick an, an dem Der Untersuchungsrichter den Haftbefehl verkündet hat.
Es gibt Ausnahmen beim Transport von besonders gefährlichen Gefangenen, Terroristen oder Angehörigen der organisierten Kriminalität. Hier kann die Polizei begleitend unterstützen und in ganz besonderen Fällen auch den Transport selbst durchführen.
Den Einzelfall habe ich doch mit aufgeführt, einfach nur mal vernünftig lesen.
Beides ist möglich. Gefangene z.B., die auf Grund eines europäischen Haftbefehls im Ausland in Haft waren, werden ausschließlich von Polizisten transportiert. Das liegt unter anderem daran, dass ein Gefangener, der z.B. mit einem Flugzeug aus dem Ausland abgeholt wird, nach dem Aussteigen aus dem Flugzeug in Deutschland erneut formell verhaftet wird.
So gesehen sind das Fahrbare Zellen ,da braucht man keine Polizei dabei.
Das ist falsch, denn es kommt auf den Einzelfall an.