Wie werden Gefangenentransporte in Bayern geregelt?

4 Antworten

Nach der Gefangenentransportverordnung die vom bayrischen Innen- mit Zustimmung des bayrischen Jusitzministerium erlassen wurde, dürfen sowohl Justiz als auch Polizei Gefangenentransport durchführen.

Die Richtlinie für den Gefangenentransport in Bayern regelt wann die Justiz zu transportieren hat und wann die Polizei.

Grob überflogen ist für Sammeltransporte oder Transporte über weite Strecken die Polizei zuständig und Einzel- oder Kurz- und Spontantransport macht die Justiv alleine.

Der Umgang mit Gefangenen ist grundsätzlich nur Sache der Justiz. Die Polizei hat damit nichts zu tun, im Gegenteil, sie darf es eigentlich gar nicht, das ist Bestandteil der Gewaltenteilung, die auch in Bayern gilt. Für einen Strafgefangenen ist nur die Justiz zuständig. Bei einem Untersuchungsgefangenen von dem Augenblick an, an dem Der Untersuchungsrichter den Haftbefehl verkündet hat.

Es gibt Ausnahmen beim Transport von besonders gefährlichen Gefangenen, Terroristen oder Angehörigen der organisierten Kriminalität. Hier kann die Polizei begleitend unterstützen und in ganz besonderen Fällen auch den Transport selbst durchführen.

wiki01  18.04.2018, 18:52
Die Polizei hat damit nichts zu tun

Das ist falsch, denn es kommt auf den Einzelfall an.

Artus01  18.04.2018, 19:30
@wiki01

Den Einzelfall habe ich doch mit aufgeführt, einfach nur mal vernünftig lesen.

Beides ist möglich. Gefangene z.B., die auf Grund eines europäischen Haftbefehls im Ausland in Haft waren, werden ausschließlich von Polizisten transportiert. Das liegt unter anderem daran, dass ein Gefangener, der z.B. mit einem Flugzeug aus dem Ausland abgeholt wird, nach dem Aussteigen aus dem Flugzeug in Deutschland erneut formell verhaftet wird.