Bauträger eines Neubaugebietes stellt Drohnenluftbilder ins Internet wo unser Haus samt Garten zu sehen ist, darf er das?
Hallo geehrtes Forum,
wir haben in einer alten Straße unser Haus gebaut. Exakt neben uns ist jetzt ein Neubaugebiet entstanden wo ein Bauträger bereits 50 Häuser gebaut hat und es werden mehr. Um den Baufortschritt zu dokumentieren habe ich mit meinen eigenen Augen gesehen wie sie eine Drohne in die Luft gestartet haben und Bilder gemacht haben.
Kurzer Zeit darauf waren die Drohnen Luftbilder auf deren Homepage zu sehen. Auf fast jedes Bild ist ebenso unser Haus samt Garten zu sehen. Von außen könnten Spaziergänger unseren Garten nicht sehen da Doppelstabmattenzaun und Sichtschutzstreifen durchgezogen.
Darf er einfach mit einer Drohne Bilder machen wo unser Haus zu sehen ist und ins Netz stellen? Uns stört das total und es fühlt sich an wie ein Eingriff in die Privatsphäre. Kann ich darauf bestehen das die Bilder entfernt werden bzw. unkenntlich gemacht werden? Ich möchte eine Unterlassung dessen.
Oder darf er das? Ps es ist nicht unser Bauträger. Wir haben nicht mit dem gebaut und auf den Luftbilder sind auch keine Personen erkennbar
9 Antworten
Hi,
schwieriges Thema. Wenn es dich wirklich stört - schreibe die doch mal an.
Aber ganz ehrlich? Wozu der Stress. Man sieht nichts brisantes und euer Garten dürfte genauso niemanden interessieren wie alle anderen Gärten auf dieser Welt.
Mit Googel dürfte man auch einen ähnlichen Einblick haben. Spätestens dann, wenn mal die Satellitenbilder aktualisiert werden.
LG
Bei nicht einsichtbaren privaten Flächen kan man die Aufnahme anfechten. Oder besser deren Veröffendlichung. Kann man aber das Grundstück grundsätzlich einsehen könne es damit evtl. auch erlaubt sein. Auch Google muss auf ihren Streetveiw Aufnahmen Häuser verpixeln wenn es die Besitzer so verlangen.
was ohne Drohne niemals möglich gewesen wäre
Das ist eben doch möglich. Kennst du Google Earth?
ahhh Mist stimmt. Also darf der Bauträger es doch oder
Das stimmt so nicht. Früher ist bei uns alle jubeljahre ein Ballon oder ein Flugzeug über den Ort geflogen und hat Panoramaaufnahmen von oben gemacht. Man konnte sogar extra den Ausschnitt vom eigenen Haus bestellen, wo die nachbargrundstücke ebenfalls drauf waren
und weiter? :) also durfte er es machen oder hatte sich da jemand gegen gewehrt und bekam Zuspruch?
Da war ich noch klein. Aber zu behaupten das solche Aufnahmen erst machbar sind seitdem es drohnen gibt sind falsch. Hast du nicht mal meine Antwort gelesen? Solange der Bauträger die drohne 50m vom nächsten Wohnhaus entfernt hat fliegen lassen, dann gilt meines Wissens nach die sogenannte panorama Freiheit.
Wenn aus dem veröffendlichten Bild ersichtlich ist wo die Aufnahme gemacht wurde ist dies meines Wissens nicht erlaubt. Auch Google macht keine detallierten Nahaufnahmen von Grundstücken. Gearde für Einbrecher ist es so möglich ihren Einbruch vorher genaustens zu planen. Ist das Grundstück für Einblicke von Aussen durch z.B. einen hohen Zaun mit Blickschutz geschützt darf man eben nicht einfach solche Aufnahme öffendlich machen. Auch hier gilt der Schutz der Privatsphäre. Ist das Grundstück jedoch offen einsehbar muss man auch mit damit rechnen das jemand sich das Grundstück ansieht. Da denke ich ist auch nicht ganz so wichtig ob von der Seite oder von oben. Aber das kommt immer auf der Richter an. Man muss ebenr glaubhaft darlegen warum einem die Aufnahme und Darstellung seines eigenen Grunstückes in der Offendlichkeit stört
Schwer zu sagen...
Imerhin gibt es google earth und da kannst du auch Dinge sogar recht detailgetreu sehen, wenn da erst vor kurzem drüber geflogen wurde.
Ich würde mal sagen, so lange keine Personen oder ansonsten private Dinge zu sehen sind, darf er das.
Auf meiner Homepage sind auch Bilder von Nachbarbaustellen und deren Häuser.
Ich kann jetzt nicht jedes Haus und jeden Baum und jeden Grashalm, der irgend einem anderen gehört, wegpixeln. Aber wir in D sind garantiert so bekoppt, dass es hierzu auch noch kommen wird...
Bei uns war Mal ein ähnlicher Fall, wir haben uns bei der Firma beschwert, und dann ham die das verpixelt. Ka ob wir im Recht waren, vllt wollten sie auch einfach keinen Stress.
würde Google Maps oder Earth mal den Stand der Aufnahmen aktualisieren dann würde man genau das gleiche leider sehen was die Drohne an Bilder geschossen aber nicht in so einer gestochen scharfen Qualität
Ja, das darf er. Man kann dein Haus auch in Google Earth sehen. Jedermann, jederzeit.
Den Garten kann kein Mensch sehen. Wir haben eine schwarze Mauer sogesehen um unser Grundstück (Doppelstabmatte mit Sichtschutzstreifen) ABER die Luftbilder ermöglichen jetzt für Jedermann die Sicht in unser Garten was ohne Drohne niemals möglich gewesen wäre