Kann man sich geleistete Rentenbeiträge wieder auszahlen lassen?
Vermutlich geht es ja gar nicht und ist eine dumme Idee. Aber da ich derzeit verzweifelt auf der Suche nach Geldern für ein EFH bin wollte ich euch mal fragen, ob es das vielleicht möglich ist. Auf meinem Rentenbescheid steht, dass ich xxx.xxx € Beiträge geleistet habe und mein Arbeitgeber ebenfalls. Dieses Geld würde ich zum Teil gerne mir sofort auszahlen lassen um eine Immobilie zu finanzieren. Mir ist bewusst, dass durch diese Sofortrente meine zukünftigen monatlichen Rentenansprüche sinken werden.
12 Antworten
Nein. Du kannst dir das Geld nicht auszahlen lassen und später auf Stastskosten leben.
Darum ist es eine Pflichtversicherung, dass niemand seine Altersvorsorge vorzeitig verprassen kann
Die Zeiten, in denen das möglich war, sind vorbei.
Das hatte vielen Frauen die Chancen auf eine eigene Rente genommen.
Ausnahme könnte sein, bei Verlassen der BRD (ohne Rentenansprüche erworben zu haben).
Erzähle mehr ... und belege es
Ergänzung
Das wird aber vor dem 67 Lebensjahr nichts/kaum etwas werden (können)
Was wird aus meinen Beiträgen, wenn ich keine Rente bekomme?
Jeder Euro zählt: Je mehr Sie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, desto mehr wächst im Prinzip auch Ihre spätere Rente. Allerdings gibt es eine Hürde: Grundsätzlich müssen Sie in Ihrem Konto fünf Jahre Beiträge sammeln, bevor Sie eine Gegenleistung erwarten können. Diese Wartezeit erfüllt nicht jeder. Wenn Sie sie nicht erfüllen, ist Ihr Geld trotzdem nicht verloren. Dann können Sie sich Ihre Beiträge erstatten lassen. Ausländer haben unter bestimmten Voraussetzungen auch dann die Möglichkeit, sich die Beiträge erstatten zu lassen, wenn sie die Wartezeit erfüllen. In welchen Fällen eine Beitragserstattung möglich ist, erfahren Sie in dieser Broschüre.
Hab mit der drv telefoniert. Wenn man über einen gewissen Zeitraum Versicherungsfrei ist und höchstens 5 Jahre eingezahlt hat geht es
Ja dann halt so 59 Monate wäre in jedem Fall okai. Bei mir wäre das zb möglich hatten sie gesagt
Das kommt auf Dein Alter an und ob Du diese 60 Monatsbeiträge noch erreichen kannst.
Es sollen ja keine Sozialhilfeempfänger durch Beitragserstattungen produziert werden.
Der Ausgangstext des FS war ...
Aber da ich derzeit verzweifelt auf der Suche nach Geldern für ein EFH bin wollte
Das lässt nicht auf ein Alter von über 62 Jahren schließen.
Wie gesagt ich kann diese 60 Beiträge nicht mehr erreichen
Darum geht es bei der Frage des FS nicht.
Habe nur das als grundsätzliche Möglichkeit aufgezeigt
Es gibt nur eine Möglichkeit. Siehe hier:
Danke.
Die Auszahlung ist nur dann möglich, wenn man noch keinen Rentenanspruch erworben hat - z.B. bei Verbeamtung, bevor man 60 Beitragsmonate erreicht hat oder bei Verzug ins Ausland.
Man bekommt in dem Fall aber nur den eigenen Anteil erstattet, nicht den Zuschuss des Arbeitgebers.
Nein, geht bei der gesetzlichen Rentenversicherung nicht. Falls Du noch eine private zusätzlich abgeschlossen hast: Da geht das, allerdings mit erheblichen Abschlägen.
Doch, wenn zb eine gewisse Zeit eine Versicherungsfreie Zeit vorlag
Das alleine ist aber noch nicht ausreichend.
Ich habe mich bei der drv diesbezüglich vor einiger Zeit erkundigt. Mir wurde mitgeteilt, dass das schon gehen würde. Wichtig ist zudem noch, dass man nicht länger als 5 Jahre eingezahlt hat
Genau das meinte ich .. und man darf kein Recht zur freiwilligen Versicherung haben.
Ja das stimmt. Aber das wäre bei mir der fall
Und dann muss man noch die Regelaltersgrenze erreicht haben! Ansonsten gibt es keine Erstattung!
Nein! Ich habe genau nachgefragt. Ich habe die bei weitem nicht erreicht aber werde eben verbeamtet und da geht das
Nicht jeder beamte auf Lebenszeur hat die regelaltersgrenze erreicht
Nur, wenn du Beamter auf Lebenszeit bist. Aber das sind Ausnahmen, die für die wenigsten gelten...
WO liest du beim FS eine Verbeamtung? Es geht hier nicht um DICH!
Ja ich hätte dann die Möglichkeit zur verbeamtung auf Lebenszeit in paar Jahren und damit die Option. Ich wollte damit nur aufzeigen, dass es schon geht. Habe aber ja in meiner Antwort weiter oben geschrieben, dass ich es bezogen auf den FS so nicht beurteilen kann und man mehr Info bräuchte
Das geht immer ich, wenn eine gewisse Zeit mindestens die Versicherungspflicht in der rv nicht mehr gegeben war