Baurechtsamt - nächst höhere Instanz?
Hallo!
Eine Mitarbeiterin unseres zuständigen Baurechtsamts hat ein mir bisher unerklärliches Problem mit uns und versucht uns ständig eine reinzudrücken.
Wir haben sämtliche ihrer "Probleme" bisher in sehr sachlichem Ton und bewußt emotionsfrei versucht zu klären.
Trotzdem sucht sie quasi nach Fehlern, nur um uns wieder einmal mit der Nase drauf zu stoßen. Aktuell war sie beim Nachbarn um dort eine Ausnahmegenehmigung zu besprechen und da sie ihr Maßband wohl schon ausgepackt hatte, bemerkte sie, daß unsere Grenzbepflanzung 50 cm (diesen Abstand haben wir aus der Bauverordnung) von der Grenze entfernt ist. Sie hätte aber gerne 1 m.
Ich war selbst mal im öffentlichen Dienst und weiß, daß eine Beschwerde beim direkten Vorgesetzten meistens nicht viel bringt. Selbst wenn man im Recht ist, versucht der Chef zumindest nach außen seine Mitarbeiter zu schützen.
Heißt, ich käme mit unserer Sache nicht weiter und die nette Dame vom Amt wäre noch zusätzlich angestachelt.
Was ist denn die nächst höhere Instanz über dem normalen, örtlichen Baurechtsamt an die man sich in solchen Fällen wenden kann?
Ich halte es inzwischen schon für Willkür, wie sie unserem Nachbarn munter alles genehmigt und uns ständig auflaufen läßt.
3 Antworten
Bei der Bauaufsicht kann man schon Nerven lassen, das habe ich in meiner Berufspraxis erfahren. Wichtig ist, dass Ihr die Auflagen der Bauaufsicht einem zugelassenen Architekten übergebt, der für euch die Baugenehmigung oder Zustimmung einholen muss oder Forderungen abwehren kann, wenn sie unberechtigt sind. Das kostet zwar etwas Geld, aber er macht das dann als Profi und weiß die Wege, zur Baugenehmigung zu kommen. Streitereien im Amt gehen meist nicht gut aus und bringen nicht weiter.
Leider steht nicht das Bundesland dabei. In Niedersachsen wäre es das Nds. Sozialministerium als Oberste Bauaufsicht. In Bundesländern mit Bezirksregierungen ist es diese, als obere Bauaufsicht. Oft bringt aber auch ein Gespräch mit dem Bürgermeister etwas, da diese/r oft für seine Bürger da ist. Pflanzen sind übrigens vom Baurecht (hier wieder Nds) nur erfasst, wenn es örtliche Bauvorschriften gibt. Sonst sind Pflanzen, Bäume, Sträucher im Nachbarschaftsrechtsgesetz (auch NDS.) geregelt.
Mittlere oder obere Bauaufsicht sind die Regierungspräsidien (oder wie sie heute heißen mögen z.B. "Landesverwaltungsamt" oder so); Oberste Bauaufsichtsbehörde ist ein Landesministerium.
Der Bund ist nur für Planungsrecht zuständig.
Die Widerspruchsbehörde hat nicht unbedingt die Fachaufsicht und schon gar nicht die Dienstaufsicht. Wenn man sich über Behördenvertreter beschweren will, muss man zum Dienstvorgesetzten gehen, wenn man sich über fachliche Entscheidungen beschwerden will, s.o.
Aber:
Dienstaufsichtsbeschwerden sind bekanntlich formlos, zwecklos und erfolglos!