Baugenehmigung Gartenhütte mit Befeuerunganlage im Innenbereich Bayern?
Hallo, ich möchte eine Gartenhütte mit Ofen im Innenbereich in Bayern errichten. Ich habe nun schon mehrfach im Internet gelesen, dass im Innenbereich Bauten bis 75 m3 und ohne Befeuerungsanlagen genehmigungsfrei sind. In Art. 57 BayBO steht jedoch nichts von den Befeuerungsanlagen sondern nur von Gebäuden bis 75 m3. Braucht das Gebäude mit Befeuerungsanlage denn nun eine Genehmigung? Danke!
2 Antworten
Hallo, ich möchte eine Gartenhütte mit Ofen im Innenbereich in Bayern errichten.
Das ist genehmigungs- und abnahmepflichtig.
Ich habe nun schon mehrfach im Internet gelesen, dass im Innenbereich
Bauten bis 75 m3 und ohne Befeuerungsanlagen genehmigungsfrei sind.
So ist es.
Braucht das Gebäude mit Befeuerungsanlage denn nun eine Genehmigung?
Ja, zwingend. Denn die genehmigungsfreie Errichtung nach BauGB kann durch die BayBO nicht dahingehend erweitert, sondern nur ggfs. weiter eingeschränkt werden. Das BV ist genehmigungsfähig, bedarf jedoch eines formalen Bauantrages sowie einer Abnahme der Feuerungseinrichtung durch den zuständigen Bezirkskaminkehrermeister.
Sofern eine örtliche Satzung dem nicht entgegensteht, im Prinzip ja.
Hinweis: Genehmigungsfrei bedeutet aber auch, dass der Bauherr garantieren muss, alle bau- und sicherheitsrechtlichen Bestimmungen eigenständig zu gewährleisten respektive einzuhalten (Grenzabstände etc.). Ich würde daher auf jeden Fall mindestens einen Bauingenieur oder einen anderen örtlichen Planeingabeberechtigten mal befragen vor Baubeginn.
was ist naheliegender, als beim zuständigen bauamt zu fragen?
Danke. Der Bau der Hütte mit Aufenthaltshaltraum ohne Befeuerungsanlage ist aber genehmigungsfrei oder?