Bastlerauto verkauft jetzt kommt er mit Unfallschaden usw.... EBAY-Auktion

7 Antworten

wer ein Fahrzeug ohne besichtigung  kommentarlos übernimmt  insbesondere  bei Auktioen  als ersteigert erworbene  hat schonmal  keinen Anspruch auf das Gewährleistungsrecht  denn das ist bei auktionen soweit ich das kenne ausgehebelt..  Schau mal in die Ebaybedingungen rein was die rechtlich  vorausetzen..

Als Bastlerfahrzeug bedeutet immer das die Kiste Mängel  hat die nicht zwinghend alle im Detail aufgelistet werden müßen...  Der Preis für solche Fahrzeuge ist erfahrungsgemäss auch recht niedrig angesetzt, inseriert und  nicht vor Gebotsabgabe besichtigt  und dann ersteigert  ist es klar die Schuld  des Käufers  der  eine katze im Sack erworben hat.. 

Allerdings gibt es eine inzwischen bekannte  Masche die versuchen in anlehnung ans Gewährleistungsrecht  billig erworbene Fahrzeuge  unter androhung von Anzeigen oder rechtlichen Schritten nochmal zu Geld zu machen..

Der will also Nachverhandeln oder nachträglich den Preis drücken.. ev sogar den Wagen zurückgeben..  und sich damit  bereichern.. Das ist sein persönliches Problem und auf eine solche anzeige würde ich gemüzlich bei einem Bierchen warten.. den das  wird kaum in irgendeiner form rechtlich Bewand  haben. 

Klar bedeutet das immer Ärger aber ggf solltest du den erstellten Vertrag  wenn du einen gemacht hast genau lesen..  und ich hoffe du hast da auch Bastlerfahrzeug drinnstehen..  sowie den Gewährleistungsauschluss aufgrund Privatverkaufes als auch der Auktion bzw der Versteigerung.,. 

Bei Bastlerfahrzeugen  beschreibe ich diese immer zum Ausschlachten oder als Teilespender, den tüv  kann man g eventuell noch runterfahren  aber auf  verantwortung des Käufers.. Wenn der Wagen nicht vor Gebotsabgabe besichtigt wird oder wurde erfolgt Vertragsabschluss auf eigenens Risko.. 

Lehne jegliche Rücknahme / geldrückforderung und Gewährleistung ab, begründe mit  besichtigung vor Gebotabgabe nicht erfolgt .. Bei Bastlergfahrzeug keine Gewährleistung da  als Teileträger/ Ersatzteilspender  geplant . Das Fahrzeug entspricht durch  bezeichnung Bastlerfahrzeug nicht einem uneingeschränkt betriebsfähigen Fahrzeug für den Strassenverkehr..  da dieser Mängelbehaftet íst.  Das das Fahrzeug aufgeladen werden mußte  ist ebnenfalls ein indiz für die Mängelbehaftung des Fahrzeuges..

Lass es auf dich zukommen  vermutlich nur heisse luft ( frei nach dem Motto man kanns ja mal  versuchen ) und wenn solltest du einen Anwalt im Hintergrund haben der das wegblockt..  Joachim

franneck1989  31.03.2015, 08:23

hat schonmal  keinen Anspruch auf das Gewährleistungsrecht  denn das ist bei auktionen soweit ich das kenne ausgehebelt..  

Das ist zwar vom Grunde her falsch, zum Rest stimme ich dir aber zu!

Wichtig ist der als "Bastlerfahrzeug" beschriebene Zustand. Ein Bastlerfahrzeug muss nicht fahrtüchtig sein und der Käufer hat verschiedenste, auch schwerwiegende Schäden zu erwarten, von denen er sich auch bei der Abholung überzeugen konnte.

Habt ihr den Zustand noch einmal vertraglich festgehalten? Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen?

Grundsätzlich ist deine Position nicht so schlecht, denn er muss beweisen, dass der Frontschaden schon beim Kauf vorhanden war. Außerdem konnte er sich beim Abholen vom Zustand überzeugen.

Gerade wenn man ein Auto als "Bastlerfahrzeug" inseriert, wird es dem Käufer schwer fallen, einen Mangel darzulegen.

die abholung ist eigentlich der termin, an dem man sich das auto ansieht und auf etwaige schäden prüfen kann.

wenn man das nicht macht, ist man selbst schuld. sich knapp ne woche später über noch andere angebliche mängel aufregen, ist zu spät.

macht den eindruck, als hätte der käufer gedacht, zb die schäden leichter beheben zu können und das nicht so verlief wie gedacht. er versucht nun, daß auto wieder loszuwerden.

du solltest alle unterlagen zu dieser sache gut aufheben und evtl.  schauen, was du so für anwälte in der umgebung hast.

sollte der typ nicht aufgeben und letztendlich klagen, hast du die infos + unterlagen dann schon griffbereit und muß nicht erst alles zusammensuchen.

Unfallschaden oder Kratzer, das ist wohl ein deutlicher Unterschied. Wenn der Schaden angegeben war, dann ist es sicherlich auch kein Problem und ich würde mir somit auch keine Sorgen machen. Im Normalfall schreibt man dann in den Kaufvertrag: Zustand: "Fahrzeug wie gesehn"

dasmohrhuhn 
Beitragsersteller
 30.03.2015, 20:43

Das Fahrzeug hat angeblich noch einen Frontschaden gehabt, wovon ich aber nichts wusste. Aber, dass hätte er mir müssen bei der Abholung bescheid geben und nicht erst nach fast einer Woche! 

Da kann viel passiert sein.

Kaufvertrag hatte ich keinen gemacht weil es sowieso über Ebay gelaufen ist.

Rambazamba4711  30.03.2015, 20:48
@dasmohrhuhn

Rechtlich kann ich das nicht ausreichend beurteilen.

Habe auch extra darauf hingewiesen dass man sich das Fahrzeug vorher anschauen sollte