Bastlerauto verkauft jetzt kommt er mit Unfallschaden usw.... EBAY-Auktion
Hallo, habe ein Auto bei Ebay verkauft. Ich habe es als Bastlerfahrzeug inseriert da er an der Seite einen Unfallschaden hatt (der nur Provisorisch ausgebeult wurde damit er fahrbereit ist) - dies hatte ich auch angegeben. Sonst hatte ich eben nur Gebrauchsspuren angegeben und eben als Bastelbude. Er hatte noch TÜV.
Der Käufer holte das besagte Fahrzeug ab ohne was zu sagen. Aufgeladen bezahlt und weg war er.
5 Tage später kommt er das Fahrzeug hätte vorne einen Unfallschaden und sonst noch Mängel die ich nicht angegeben hätte. (Muss ich wirklich jeden Kratzer angeben bei einer Bastelbude?)
Jetzt droht er mit Anzeige obwohl er bei der Abholung nichts gesagt hatte.
Was meint ihr ?
7 Antworten
wer ein Fahrzeug ohne besichtigung kommentarlos übernimmt insbesondere bei Auktioen als ersteigert erworbene hat schonmal keinen Anspruch auf das Gewährleistungsrecht denn das ist bei auktionen soweit ich das kenne ausgehebelt.. Schau mal in die Ebaybedingungen rein was die rechtlich vorausetzen..
Als Bastlerfahrzeug bedeutet immer das die Kiste Mängel hat die nicht zwinghend alle im Detail aufgelistet werden müßen... Der Preis für solche Fahrzeuge ist erfahrungsgemäss auch recht niedrig angesetzt, inseriert und nicht vor Gebotsabgabe besichtigt und dann ersteigert ist es klar die Schuld des Käufers der eine katze im Sack erworben hat..
Allerdings gibt es eine inzwischen bekannte Masche die versuchen in anlehnung ans Gewährleistungsrecht billig erworbene Fahrzeuge unter androhung von Anzeigen oder rechtlichen Schritten nochmal zu Geld zu machen..
Der will also Nachverhandeln oder nachträglich den Preis drücken.. ev sogar den Wagen zurückgeben.. und sich damit bereichern.. Das ist sein persönliches Problem und auf eine solche anzeige würde ich gemüzlich bei einem Bierchen warten.. den das wird kaum in irgendeiner form rechtlich Bewand haben.
Klar bedeutet das immer Ärger aber ggf solltest du den erstellten Vertrag wenn du einen gemacht hast genau lesen.. und ich hoffe du hast da auch Bastlerfahrzeug drinnstehen.. sowie den Gewährleistungsauschluss aufgrund Privatverkaufes als auch der Auktion bzw der Versteigerung.,.
Bei Bastlerfahrzeugen beschreibe ich diese immer zum Ausschlachten oder als Teilespender, den tüv kann man g eventuell noch runterfahren aber auf verantwortung des Käufers.. Wenn der Wagen nicht vor Gebotsabgabe besichtigt wird oder wurde erfolgt Vertragsabschluss auf eigenens Risko..
Lehne jegliche Rücknahme / geldrückforderung und Gewährleistung ab, begründe mit besichtigung vor Gebotabgabe nicht erfolgt .. Bei Bastlergfahrzeug keine Gewährleistung da als Teileträger/ Ersatzteilspender geplant . Das Fahrzeug entspricht durch bezeichnung Bastlerfahrzeug nicht einem uneingeschränkt betriebsfähigen Fahrzeug für den Strassenverkehr.. da dieser Mängelbehaftet íst. Das das Fahrzeug aufgeladen werden mußte ist ebnenfalls ein indiz für die Mängelbehaftung des Fahrzeuges..
Lass es auf dich zukommen vermutlich nur heisse luft ( frei nach dem Motto man kanns ja mal versuchen ) und wenn solltest du einen Anwalt im Hintergrund haben der das wegblockt.. Joachim
hat schonmal keinen Anspruch auf das Gewährleistungsrecht denn das ist bei auktionen soweit ich das kenne ausgehebelt..
Das ist zwar vom Grunde her falsch, zum Rest stimme ich dir aber zu!
Wichtig ist der als "Bastlerfahrzeug" beschriebene Zustand. Ein Bastlerfahrzeug muss nicht fahrtüchtig sein und der Käufer hat verschiedenste, auch schwerwiegende Schäden zu erwarten, von denen er sich auch bei der Abholung überzeugen konnte.
Habt ihr den Zustand noch einmal vertraglich festgehalten? Wurde die Gewährleistung ausgeschlossen?
Grundsätzlich ist deine Position nicht so schlecht, denn er muss beweisen, dass der Frontschaden schon beim Kauf vorhanden war. Außerdem konnte er sich beim Abholen vom Zustand überzeugen.
Gerade wenn man ein Auto als "Bastlerfahrzeug" inseriert, wird es dem Käufer schwer fallen, einen Mangel darzulegen.
die abholung ist eigentlich der termin, an dem man sich das auto ansieht und auf etwaige schäden prüfen kann.
wenn man das nicht macht, ist man selbst schuld. sich knapp ne woche später über noch andere angebliche mängel aufregen, ist zu spät.
macht den eindruck, als hätte der käufer gedacht, zb die schäden leichter beheben zu können und das nicht so verlief wie gedacht. er versucht nun, daß auto wieder loszuwerden.
du solltest alle unterlagen zu dieser sache gut aufheben und evtl. schauen, was du so für anwälte in der umgebung hast.
sollte der typ nicht aufgeben und letztendlich klagen, hast du die infos + unterlagen dann schon griffbereit und muß nicht erst alles zusammensuchen.
Unfallschaden oder Kratzer, das ist wohl ein deutlicher Unterschied. Wenn der Schaden angegeben war, dann ist es sicherlich auch kein Problem und ich würde mir somit auch keine Sorgen machen. Im Normalfall schreibt man dann in den Kaufvertrag: Zustand: "Fahrzeug wie gesehn"
Rechtlich kann ich das nicht ausreichend beurteilen.
Habe auch extra darauf hingewiesen dass man sich das Fahrzeug vorher anschauen sollte
Das Fahrzeug hat angeblich noch einen Frontschaden gehabt, wovon ich aber nichts wusste. Aber, dass hätte er mir müssen bei der Abholung bescheid geben und nicht erst nach fast einer Woche!
Da kann viel passiert sein.
Kaufvertrag hatte ich keinen gemacht weil es sowieso über Ebay gelaufen ist.