Bankauskunft...
Ist es üblich, dass Makler beim Vermitteln einer Mietwohnung eine Bankauskunft anfordern? Und wenn ja, wozu und vor allem, was steht da drin?
9 Antworten
Ja, das ist üblich und korrekt. In der Bankauskunft steht, ob du ein Bankkonto hast und ob in den vergangenen Jahren Pfändungsbeschlüsse von Gerichten oder vom Finanzamt auf das Konto zugegriffen haben.
Es ist aber notwendig, dass du dich mit dieser Bankauskunft mit Unterschrift einverstanden erklärst.
Ein Makler fordert keine Bankauskunft an, dazu ist er weder befugt noch berechtigt. Ein Vermieter kann mit der Zustimmung des Mietbewerbers solche Ausküfte einholen. Der Noramlfall ist die Aufforderung an den Mieter eine Schufa- Auskunft auf Originalpapier zu beschaffen und eine Selbstauskunft einzureichen, die mit Kopien zu den darin gemachten Angaben zu den Einkünften garniert ist; dies gibt dem Vermieter dann eine Übersicht über die finanzielle Situation des Mietbewerbers.
Ja, das ist inzwischen üblich geworden. Da vor allem kleine Vermieter mit Mietern Ärger haben, die nicht zahlen und manches kaputtmachen ist das wohl verständlich.
meinst du evtl. die Schufaauskunft? Denn m. E. gibt es eine Bankauskunft nur von einer Bank, ob die so einfach erteilt werden kann, kann ich dir nicht sagen. Die Schufaauskunft gibt es normalerweise bei Vermietung auch nur mit deiner vorherigen Unterschrift. Da steht dann drin, ob du Kredite am laufen hast, pünktlich zahlst .. etc.
Natürlich will der Makler seinen (Vermieter-Kunden) keine insolventen Mieter anbieten. Dafür müsste er u. U. sogar haften. Auf jeden Fall würde er seine Courtage verlieren.