Balkon Geländer durchgerostet, darf ich die Miete mindern?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde auf JEDENFALL die Kinder nicht mehr auf den Balkon lassen. 

Geh einfach mal zum Mieterschutzbund...da der Balkon für dich nicht mehr gefahrlos nutzbar ist denke ich schon das du da Möglichkeiten hast...ggf ist der Vermieter gezwungen sofort etwas dagegen zu tun...auch sollte geschaut werden ob der Balkon sonst ok ist.

Wenn das Geländer so durchgerostet ist, dass eine Unfall-/Absturz Gefahr besteht, ist der Balkon nicht nutzbar und die Miete kann entsprechend gekürzt werden.

Der Balkon gehört vermutlich per Teilungserklärung zum Gemeinschaftseigentum und nicht zum Sondereigentum der Vermieterin. D.h. die Eigentümergemeinschaft müsste für die Instandsetzung des Balkons zahlen. Darüber solltest du mal mit deiner Vermieterin sprechen.

ZakMcCracken  18.04.2017, 19:45

wieso muss es eine etw sein?

das hört sich mehr nach altem mfh an

AnnaDryga 
Beitragsersteller
 19.04.2017, 04:47
@ZakMcCracken

Wir wohnen in einem reihenmittelhaus.

ja, kannst du, aber es ist minimal

keine 50€ im monat, so aus dem bauch raus