Balkon Geländer durchgerostet, darf ich die Miete mindern?
Unser Balkongelämder ist durchgerostet. Haben unsere Vermieterin darüber informiert. Allerdings sagt sie, sie hat nicht das Geld dafür. Habe 2 kleine Kinder und nun Angst das etwas passiert wenn die zwei sich dort mit uns aufhalten
Darf ich deshalb die Miete mindern? Ausserdem kommt noch dazu das die Fliesen auf dem Balkon kaputt sind und wenn es regnet ich unten auf meiner Terasse dann im nassem Sitze. LG und Danke für eure Antworten
3 Antworten
Ich würde auf JEDENFALL die Kinder nicht mehr auf den Balkon lassen.
Geh einfach mal zum Mieterschutzbund...da der Balkon für dich nicht mehr gefahrlos nutzbar ist denke ich schon das du da Möglichkeiten hast...ggf ist der Vermieter gezwungen sofort etwas dagegen zu tun...auch sollte geschaut werden ob der Balkon sonst ok ist.
Wenn das Geländer so durchgerostet ist, dass eine Unfall-/Absturz Gefahr besteht, ist der Balkon nicht nutzbar und die Miete kann entsprechend gekürzt werden.
Der Balkon gehört vermutlich per Teilungserklärung zum Gemeinschaftseigentum und nicht zum Sondereigentum der Vermieterin. D.h. die Eigentümergemeinschaft müsste für die Instandsetzung des Balkons zahlen. Darüber solltest du mal mit deiner Vermieterin sprechen.
Wir wohnen in einem reihenmittelhaus.
ja, kannst du, aber es ist minimal
keine 50€ im monat, so aus dem bauch raus
wieso muss es eine etw sein?
das hört sich mehr nach altem mfh an