Bafögverlängerung beim erstmaligen nichtbestehen einer Prüfung?
Hallo, da ich im Internet bis jetzt nichts brauchbares gefunden habe frage ich nun hier.
Mein Studium dauert 8 Semester (Regelstudienzeit). Im 6ten Semester ist es vorgesehen die letzten Klausuren und die Bacherlor Arbeit zu schreiben. Die letzten beiden Semester sollen im Ausland als Erasmusstudent verbracht werden.
Wenn ich im 6. Semester zum allererstenmal durch eine Prüfung durchfalle könnte ich nicht ins Ausland und müsste sie im 7. Semester nachschreiben. Wenn ich diese dann bestehe, könnte ich allerdigs im 8. Semester immer noch nicht ins Ausland da es nur zum Wintersemester geht. Also könnte ich erst im 9. und 10. Semester weg. Mein Studium verlängert sich also um 1 Jahr durch das nichtbestehen einer Prüfung.
Ist hier eine Verlängerung des Bafögs um 1 jahr möglich? in Ausnahmefällen ist eine Verlängerung über die Regelstudienzeit hinaus ja möglich.
Danke schonmal! Bafögkenner sind gefragt.
1 Antwort
Hi,
alleiniges Durchfallen einer Prüfung ist kein Grund für eine Verlängerung des Bafögs, solange es nicht wegen anerkannter Gründe der Fall war (Krankheit, Schwangerschaft, eigenes Koma etc.)
Wenn du im 7. Semester die letzte Prüfung schreibst und erst im 9. Semester ins Ausland kannst, dann hast du ja im 8. Semester nichts zu tun, was eine Förderung möglich macht. Du kannst und müsstest dich dann im 8. Semester also selbst finanzieren, da du ja keine andere Vollzeitbeschäftigung mehr hast.
Im 9. und 10. Semester ist es ja dann auch nicht mehr Inlandsbafög, sondern Auslandsbafög. Und Auslandsbafög ist nochmal was ganz anderes als Inlandsbafög und da kenn ich mich nicht so gut aus. Aber da kann dir bestimmt jemand anderes helfen. Meines Wissens nach gibt es da nur eine Förderung, wenn du wegen anerkanntem Grund durchgefallen bist. Die Verzögerung von 8. auf 9. Semester liegt nicht an dir.
Fällst du also komplett durch ohne anerkannten Grund, dann wars das.
Geht es bei dir wirklich um eine Abschlussprüfung (Bachelorarbeit etc.) oder nur um eine herkömmliche, normale Klausur? Ich bin von einer herkömmlichen Klausur ausgegangen und da gilt §15 nicht. Es geht hier wirklich um eine verbindliche Abschlussprüfung und nicht die letzte Prüfung, die du schreibst.
Hi, Danke für deine Antwort. Auf dem Bafög Zettel den ich bekommen habe stehen die Außnahmen drauf (Schwangerschaft, Krankheit..ABER unter anderem auch das erstmalige Nichtbestehen einer Abschlussprüfung). Es ist also auch ein anerkannter Grund. Und mein Studium verlängert sich ja zwanghaft durch das Nichtbestehen der Klausur und ich beende mein Studium zum nächsten frühstmöglichen Termin. Auslandsbafög sollte denke ich kein Problem sein wenn Inlandsbafög gewährt wird.