BAFÖG: Wird das Auto zum Vermögen angerechnet, wenn ich Versicherungsnehmer, aber nicht der Halter bin?
3 Antworten
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Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Das Eigentum zählt, weder der Halter noch der Besitzer noch der VN.
Viel Glück.
Falls die rumzicken, teste (erneut) ein Stipendium.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Geld, BAföG, Ausbildung und Studium
Dein Vermögen kann es nur dann sein und berücksichtigt werden, wenn das KFZ - auch dein Eigentum sein würde.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
BAföG, Ausbildung und Studium
Wer hat denn das Auto gekauft und ist Eigentümer des Autos?