Bafög: Werde ich trotz hohem Einkommen der Eltern Bafög berechtigt sein?
Mein Vater verdient ca 100k jährlich, meine mum 30-40k brutto
10 Antworten
Bestimmt, ich kenne keinen Studierenden der nicht berechtigt ist.
Zudem kommt es nicht darauf an, was die Eltern nach Haus tragen, sie müssen auch zahlen können. Das wird aber nicht nach dem BAföG mit seinen läppischen Pauschalen entschieden, sondern nach dem deutlich besseren BGB.
Aufpassen also, die Studierendenwerke sind ja (meist) nicht auf der Seite der Studierenden!
Ob allerdings Leistungen kommen, ist ja im voraus nicht bekannt.
Schade, dass ein Stipendium nicht zur Verfügung steht.
Viel Glück.
Deine reichen Eltern sind für deinen Lebensunterhalt zuständig - niemand sonst!
Und das ist gut so!
Erwartest du etwa, dass ICH und die anderen Steuerzahler deinen Lebensunterhalt bezahlen, während deine reichen Eltern Luxus-Urlaub machen von dem gesparten Geld?
Wenn sie es nicht tun, dann fordere es ein!
Ich und die anderen Steuerzahler - wir bezahlen deinen Lebensunterhalt auf jeden Fall NICHT! Dafür sind wir NICHT zuständig!
Kinder von reichen Eltern bekommen kein Bafög - und das ist gut so!
Lachnummer? Seit wann soll das so sein?
Und wer bitte stellt fest, ob ein Reichtum vorliegt?
Das Studierendenwerk kann nicht, so die gesetzgeberischen Vorgaben.
Offensichtlich verstehst du gar nicht worum es geht, oder willst nur mit unsinnigen Behauptungen provozieren.
Warum sollte ich einen lernunwilligen provozieren.
Ich habe reichlich eigene Erlebnisse, auch was BAföG und Stipendien so angeht.
Wenn Du nicht einmal die Kompetenz eines St.-W. kennst, solltest Du alsbald mal Dich belesen.
Das kommt auf die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder an. Das Einkommen von vor 2 Jahren ist relevant. Das weiß ich jedoch nur über Schüler-Bafög. Für Studenten weiß ich nicht.
Dafür gibt den Bafög Rechner
Dein Antrag wird ohnehin abgelehnt. Ich frage mich nur, warum dir überhaupt der Gedanke kommt, Bafög zu beantragen, wenn dein Vater über so ein Einkommen verfügt?
Weil mein Vater nur so viel zahlt wie er gesetzlich gezwungen ist
Die Einstellung deines Vater dir gegenüber interessiert aber das Bafög Amt nicht, dort gibt es Richtlinien, die zu beachten sind.
Das wäre vom Grundsatz her richtig, dazu muss aber zwingend ein Antrag auf BAföG her, so jedenfalls der BGH.
Und diese Vorgaben beachtet ein Studierendenwerk auch, so jedenfalls in meinen Fällen.
Wer sagt dass meine Eltern mich unterstützen ^^