Ummelden um Bafög zu bekommen?
Hallo zusammen,
um das ganze kurz zu fassen verdienen meine Eltern mehr als 60 000 brutto im Jahr und ich denke ich bekomme kein Bafög oder nur sehr sehr wenig. Deswegen wäre meine Idee mich umzumelden zu meiner Oma die eine Stadt weiter wohnt etwa so 25km. Sie wohnt alleine und bezieht Harz IV. Kann ich so mehr Bafög bekommen? Für alle die Fragen wieso, ganz einfach ich möchte mich auf mein Studium konzentrieren um nicht nebenher so viel arbeiten zu müssen. Meine Eltern zahlen mein Studium und geben mir das Kindergeld aber so viel ist das ganze auch nicht ohne Nebeneinkünfte. Ich denke wenn ich mein Studium gut mache und später einen gutbezahlten Job habe lohnt sich das auch für den Staat der dank mir auch wieder etwas mehr Steuergelder einnimmt. Also zurück zur Frage ergibt sich für mich ein Vorteil wenn ich mich zu meiner Oma ummelde ? Hab schon den bafög Rechner probiert der mir nicht genug Infos liefert.
3 Antworten
Das würde dir gar nichts bringen, ganz im Gegenteil, dass evtl. Einkommen der Oma spielt gar keine Rolle, entscheidend ist das Einkommen deiner Eltern, deine Oma würde durch deinen Einzug weniger bzw. nur noch 50 % für ihre Warmmiete bekommen, die anderen 50 % müsstest Du ihr dann zahlen, was dann schon wieder Mehrkosten für dich bedeuten würde.
Das Geld deiner Eltern wird angerechnet auch wenn du umziehst. Deine Eltern müssen dir eine Unterkunft anbieten bist du 25 bist.
Mein Freund hat auch Bafög und sein Vater war irgendwo in Singapur und trotzdem wollten die das er zahlt und seine Mutter auch irgendwo im Ausland.
da er kein Kontakt hatte zu denen hat er 850 vom Bafög Amt bekommen.
außerdem musst du Bafög als student zurück zahlen. Mein Freund muss 10 tausend zurück zahlen. Du wohnt doch noch bei deinen Eltern oder? Mach ein Minijob für 450 du kriegst ja Studiengebühr und Kindergeld. Überlege dir gut :)
Der Plan hört sich nicht gut an, denn die Leistungen für Großmutter werden ja entsprechend gekürzt.
Jeder Studierende hat Anspruch auf seinen Bedarf. Wie hoch der ausfällt, legt das St.-Werk fest.
Ich kenne auch keine Eltern, die sich mit den läppischen Pauschalen nach dem BAföG abspeisen lassen und leisten, obwohl sie es nach dem BGB gar nicht leisten müssen.
Sie müssen also auch können, und wenn nicht, darf das Kind Formblatt 8 setzen und gut ist.
Was ich wieder mal nicht verstehe, wurde ein Stipendium gar nicht geprüft?
Ich denke an das St.-Werk Villigst und andere.
Viel Glück.