BAföG Betrug?

8 Antworten

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Du musst dem Bescheid widersprechen. Dazu gibt es eine Frist. So eine Mail reicht da meist nicht aus. Es muss nachvollziehbar zugestellt sein.

Das ist das allerwichtigste. Wenn die Frist versäumt ist, dann gilt der Bescheid.

Einen Anwalt brauchst du, wenn du das nicht klären kannst und Akteneinsicht benötigst. Womöglich kannst du das aber so klären, ich hatte in einem anderen Fll eine utopische Amtsforderung und konnte das persönlich klären.

DerBremerLebt26 
Beitragsersteller
 15.10.2020, 20:28

Danke ich habe die Sachbearbeiter angerufen und es hat sich herausgestellt, dass es gar nicht um Studenten BAföG geht sondern Schüler Bafög. Das ist 5 Jahre her und dass ich dazu heute noch ein Bescheid bekomme also damit hätte ich nicht gerechnet. Wenn ich Pech habe sind sie im Recht und ich muss das Geld leider wirklich nachzahlen. Das würde finanziell zwar sehr wehtun aber naja ich weiß dann zumindest, dass die Forderung berechtigt ist. Noch ist alles offen ich reiche die geforderten Unterlagen nach und abwarten und Tee trinken...

"Das ist doch betrug was da abgeht."

Nein, das ist erstmal ein amtlicher Vorgang, bei dem es offensichtlich zu Fehlern gekommen ist.

Sie sollen Dir eine Kopie des Bescheids schicken und Deines Antrags schicken. Wenn Sie angeblich Geld überwiesen haben, muss es ja auch bewilligt worden sein.

In letzterem müsste ja die Kontonummer vermerkt sein.

Vielleicht gibt es ja noch eine andere Person mit Deinem Namen und es ist eine Verwechslung.

Wenn sie das Geld auf das ein anderes Konto überwiesen haben, können sie den Kontoinhaber ermitteln und gegen ihn Anzeige erstatten.

DerBremerLebt26 
Beitragsersteller
 15.10.2020, 20:29

Danke ich habe die Sachbearbeiter angerufen und es hat sich herausgestellt, dass es gar nicht um Studenten BAföG geht sondern Schüler Bafög. Das ist 5 Jahre her und dass ich dazu heute noch ein Bescheid bekomme also damit hätte ich nicht gerechnet. Wenn ich Pech habe sind sie im Recht und ich muss das Geld leider wirklich nachzahlen. Das würde finanziell zwar sehr wehtun aber naja ich weiß dann zumindest, dass die Forderung berechtigt ist. Noch ist alles offen ich reiche die geforderten Unterlagen nach und abwarten und Tee trinken...

schleudermaxe  13.10.2020, 14:05

Mich haben die mal angegriffen vom St.-Werk wegen der KV. Ging aber um eine ganz andere Studierende (gleicher Name, ganz andere Adresse), wie sich schnell herausstellte.

Du wirst dann doch sicher anhand von Kontoauszügen belegen können das du nichts erhalten hast und am besten dein Konto im besagten Zeitraum bis jetzt auch nicht gewechselt hast oder ein positiver oder negativer Bescheid müsste ja auch noch vorhanden sein.

Nicht vergessen fristgerecht und schriftlich Widerspruch einzulegen, selbst wenn du dir zu 100 % sicher bist nichts bekommen zu haben.

DerBremerLebt26 
Beitragsersteller
 13.10.2020, 13:56

Ja klar aber die Kontoauszüge jetzt im besagten Zeitraum von der Bank zu fordern kostet jetzt auch ein Vermögen. Wer übernimmt die Kosten dann dafür falls sie das fordern?

isomatte  13.10.2020, 14:11
@DerBremerLebt26

Die solltest du selber haben, selbst wenn du ein Online Konto hast, sollte man sich in regelmäßigen Abständen Auszüge drucken.

Wenn du tatsächlich nichts erhalten hast, dann sollte es ja auch keinen positiven Bescheid geben und falls doch, dann dürfte ja die Bankverbindung nicht stimmen und somit klar sein das evtl. gezahltes Bafög - nicht an dich ging.

DerBremerLebt26 
Beitragsersteller
 15.10.2020, 20:29
@isomatte

Danke ich habe die Sachbearbeiter angerufen und es hat sich herausgestellt, dass es gar nicht um Studenten BAföG geht sondern Schüler Bafög. Das ist 5 Jahre her und dass ich dazu heute noch ein Bescheid bekomme also damit hätte ich nicht gerechnet. Wenn ich Pech habe sind sie im Recht und ich muss das Geld leider wirklich nachzahlen. Das würde finanziell zwar sehr wehtun aber naja ich weiß dann zumindest, dass die Forderung berechtigt ist. Noch ist alles offen ich reiche die geforderten Unterlagen nach und abwarten und Tee trinken...

isomatte  16.10.2020, 09:44
@DerBremerLebt26

Schülerbafög muss nicht zurückgezahlt werden, vorausgesetzt es wurde rechtmäßig bezogen, also weil man die Voraussetzungen erfüllt hat.

Wenn du kein BAFÖG erhalten hast, müsste da ja zu belegen sein.

Widerspruch musst du natürlich formell einlegen. das geht nicht per e-mail

In dem Fall lässt du dir die Kontonummer geben, auf welche das Geld gegangen sein soll. Und dann erstattest du Anzeige wegen Betruges bei der Polizei gegen Unbekannt und gibst der Polizei für die Ermittlung die Kontonummer.

Stellwerk  13.10.2020, 13:22

Wobei, warum sollte der FS Anzeige erstatten?

Das muss das Amt machen. Wer Gelder erhält, die ihm nicht zustehen, ist verpflichtet diese zurück zu überweisen bzw. dem Versender Bescheid zu geben.

berlina76  13.10.2020, 13:24
@Stellwerk

Um die Forderung los zu werden. Diese Anzeige schickt er dann dem Bafögamt und hat damit eidesstattlich bewiesen, das er das Geld nie erhalten hat, damit kann dann das Bafögamt arbeiten.

Stellwerk  13.10.2020, 13:30
@berlina76

Verstehe, über den Weg gehst Du.

berlina76  13.10.2020, 13:33
@Stellwerk

Mit disem Weg bin ich bisher schon bei Kontobetrug und auch bei Paketbetrug gut hingekommen und wurde alle Forderungen los. Die Bank hat das Geld zurückgezahlt, die Versandhäuser haben alle Forderungen fallen lassen.

Also, warum soll das beim Bafög nicht auch klappen.