BAföG Bescheid angekommen, Bewilligungszeitraum gekürzt?


16.10.2021, 13:01

§ 51 Zahlweise

(2) Können bei der erstmaligen Antragstellung in einem Ausbildungsabschnitt oder nach einer Unterbrechung der Ausbildung die zur Entscheidung über den Antrag erforderlichen Feststellungen nicht binnen sechs Kalenderwochen getroffen oder Zahlungen nicht binnen zehn Kalenderwochen geleistet werden, so wird für vier Monate Ausbildungsförderung bis zur Höhe von monatlich vier Fünfteln des für die zu fördernde Ausbildung nach § 12 Absatz 1 und 2, § 13 Absatz 1 und 2 sowie nach den §§ 13a und 14b voraussichtlich zustehenden Bedarfs unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet.

Ich habe jetzt das hier gefunden. Kann es jemand in einfacherer Sprache erklären?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

zur ersten Frage:

Von wann bis wann läuft der Bewilligungszeitraum jetzt? Von Oktober21 bis Januar 22 und wieso sollte es eigentlich März sein? Was für eine Ausbildung machst du und was passiert im Januar 22 bzw. März 22?

Zur zweiten Frage:

Damit ist gemeint, dass wenn die Bewilligung und Zahlung deines Bafögantrags nicht innerhalb von 10 Wochen passiert, dann gibt es einen Teil als "Vorauszahlung", damit deine Ausbildung nicht durch längere Entscheidungsfindung gefährdert ist. In der Praxis wahnsinnig schwer durchzusetzen. Hat bei dir aber eh nichts zu tun, da du deinen Bescheid ja bereits hast.

AlexKiwi 
Beitragsersteller
 16.10.2021, 13:38

Dies ist mein Erstantrag, der Bewilligunszeitraum den ich überall angegeben habe war 10/2021 bis 03/2022. Wenn ich richtig verstehe, der Bewilligungszeitraum wurde, weil mein Vater nicht erreicht werden konnte, auf 4 Monate gekürzt (steht in dem Bescheid auch). Das habe ich soweit verstanden.

Eine Nachfrage habe ich: beantrage ich dann ganz normal den Folgeantrag? Wenn ich spätistents 2 Monate vorm Ende des BWZ es einreichen soll, dann muss ich es ja bereits in November abschicken, oder?

Fortuna1234  16.10.2021, 13:40
@AlexKiwi

Und wieso gibst du März 22 an? Das sind immer 12 Monate... also 10/21 bis 09/22...

Hast du für deinen Vater Formblatt 8 eingereicht? Das solltest du schleunigst machen, damit du weiterhin ab Februar Geld bekommst.

AlexKiwi 
Beitragsersteller
 16.10.2021, 13:46
@Fortuna1234

Ich habe bereits alles abgegeben, der Antrag wurde bereits ab Juni bearbeitet, da ich wusste das es so lange dauern kann. Ich habe tatsächlich nicht gewusst, dass das BAföG für ein Jahr beantragt wird haha, also habe ich nur einen Semester angegeben. Jetzt macht es aber keinen Unterschied, da ich nur bis Januar Geld bekomme.

Wenn ich also alles eingereicht habe (inkl. Formblatt 8), soll ich dann den Folgeantrag im November bereits stellen`?

Fortuna1234  16.10.2021, 13:48
@AlexKiwi

Was genau steht denn im Bescheid? Ein Folgeantrag hilft dir nicht weiter. Dein Vater muss erreicht werden und dafür musst du Formblatt 8 einreichen (und ihn vorher selbst versuchen zu erreichen). Es ist völlig wurst, wann du den Folgeantrag einreichst, denn ohne FB8 bekommst du dann weiterhin kein Geld.

Du reichst Formblatt 8 ein, damit dein Bewilligungszeitraum sich von Januar auf September 22 verlängert.

AlexKiwi 
Beitragsersteller
 16.10.2021, 13:53
@Fortuna1234

Ich. habe. bereits. Formblatt 8. eingereicht. Ich sollte vielleicht kurz die Situation erklären:

Ich habe versucht, meinen Vater zu kontaktieren (lebt im Ausland, ich musste einen Brief schicken). Keine Antwort. Danach hat das BAföG Amt einen Brief geschickt und bis zum 6. Oktober gewartet. Keine Antwort. Jetzt habe ich meinen Bescheid erhalten, in dem der BWZ von Okt. 2021 bis Jan. 2022 steht. Auf der Rückseite steht:

"Die Bewilligung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung, weil einzelne zur Entscheidung über den Antrag erforderlichen Feststellungen nicht rechtzeitig getroffen werden konnten. Der bewilligte Betrag wurde aus diesen Gründen pauschal festgesetzt"

Ich erhalte also gerade BAföG als Vorschuss weil das Amt zu lange braucht, um das Einkommen meines Vaters zu ermittlen, richtig?

Fortuna1234  16.10.2021, 13:57
@AlexKiwi

Ja, Situation erklären ist immer eine gute Idee.

Jetzt verstehe ich auch die Situation.

Der Bescheid sagt aus, dass die endgültige Entscheidung nicht innerhalb der Frist vom Bafögamt gefällt werden konnte, deswegen gibt es jetzt einen Bescheid unter Vorbehalt. Ist also kein endgültiger Betrag, sondern das kann sich noch ändern.

Und ja, das ist dann der Vorschuss (Vorbehalt der Rückforderung). Bis dahin sollte ja eine Entscheidung getroffen werden. Eigentlich vaterunabhängig und die holen sich die Kohle dann wieder.

Einen Folgeantrag musst du nicht stellen. Das ist nur eine bürokratische Brücke des Amts weil sie zu lange brauchen.

AlexKiwi 
Beitragsersteller
 16.10.2021, 14:01
@Fortuna1234

Okay, tut mir Leid dass ich deine Zeit etwas verschwendet habe, hätte vielleicht früher die Situation genauer erklären müssen. Jetzt bin ich aber erleichtert. Vielen Dank für die Erklärungen!