bafög bei Eigentumswohnung und entsprechenden Schulden?

2 Antworten

Klipp und klar - der Mietertrag aus einer Eigentumswohnung zählt als Einkommen und die laufenden Kreditraten sind nicht berücksichtigungsfähig.

Es ist sicherlich nicht Aufgabe des Steuerzahlers, die Vermögensbildung von Studierenden oder deren Eltern zu unterstützen.

Gangsterchicken 
Beitragsersteller
 27.07.2021, 12:41

Vielen Dank für deine Antwort, Jedoch bezog sich meine Frage nicht auf die Mieteinnahmen… doch bzgl. der Mieteinnahmen: dennoch gäbe es doch einen Freibetrag von 450€ für Einnahmen, dann wäre das auch kein Problem oder?

selbstverständlich, ist das nicht die Aufgabe des steuerzahlenden. Jedoch würde ich es begrüßen sich auf meine Frage zu beziehen.

Fortuna1234  27.07.2021, 13:10
@wilees

Verbindlichkeiten, z. B. Studienkredite, der Bildungskredit und das BAföG-Bankdarlehen, werden berücksichtigt und mindern das Vermögen. Sie müssen im Antrag gesondert angegeben und belegt werden.

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vermoegen.php#vermeid

Schulden und Vermögen werden gegengerechnet.

Bzw. aus deiner Quelle:

Als Schulden und Lasten sind alle Verpflichtungen des Antragstellers anzusehen, die er gegenüber Anderen leisten muss. Hierzu zählen bspw. noch nicht abbezahlte Kredite sowie andere Verpflichtungen. Auch eine Beschränkung des Eigentums durch Dritte ist als Last anzusehen und somit als Schulden beim BAföG Vermögen abzuziehen.

https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vermoegen.php#vermeid

wilees  27.07.2021, 13:20
@Fortuna1234
Schulden und Vermögen werden gegengerechnet.

Nur regelmäßig haben Immobilien einen Wert, der über den Kreditrahmen hinausgeht.

Gangsterchicken 
Beitragsersteller
 27.07.2021, 13:24
@Fortuna1234

vermögen und Schulden werden gegengerechnet, jedoch nicht Mieteinnahmen und Kreditraten oder?

also könnte man maximal Mieteinnahmen von 450€ haben jedoch keinen Minijob ausführen?

wilees  27.07.2021, 13:29
@Gangsterchicken

Und wieviel ist Deine Eigentumswohnung jetzt wert - und wie hoch ist die verbleibende Restschuld ...... ?

Gangsterchicken 
Beitragsersteller
 27.07.2021, 13:37
@wilees

Sagen wir mal als Beispiel, eine Immobilie für 120.000€ durch einen 110% Kredit auf eine Restschuld von 132.000€

120.000 € wert

132.000 € Schulden

wilees  27.07.2021, 14:07
@Gangsterchicken

Ein eher unwahrscheinliches Szenario, was aber im Falle X über die Grundschuldeintragung im vorderen Rang zu belegen wäre.

Nur ..... wie hättest Du als angehende/r Studierende/r einen derartigen Kredit absichern wollen / können.

Gangsterchicken 
Beitragsersteller
 27.07.2021, 14:11
@wilees

Durch ein Beschäftigungsverhältnis vor dem Studium?

wilees  27.07.2021, 14:14
@Gangsterchicken

Bevor ich derlei Antworten setze - schaue ich durchaus mal ins Profil.

Gangsterchicken 
Beitragsersteller
 27.07.2021, 14:20
@wilees

Was hat das jetzt mit meiner Frage zutun?

Hallo,

Vermögen und Schulden werden gegengerechnet. Bei dir ist das ein normales Bankdarlehen (und nicht wie so oft ein "Kredit" von den Eltern ;D), also ist das alles plausibel und nachvollziehbar.

Gangsterchicken 
Beitragsersteller
 27.07.2021, 12:51

danke für deine Antwort, und sofern die Differenz nicht den Freibetrag (+8200€ ) übertrifft, würde ich auch ohne Probleme elternunabhängiges Bafög bekommen oder?

Fortuna1234  27.07.2021, 12:56
@Gangsterchicken

Wenn du unter dem Freibetrag bleibst, dann wird nichts angerechnet vom Vermögen - ja.

Elternunabhängiges Bafög ist da nochmal ein ganz anderes Thema. In der Regel ist es immer elternabhängig, außer man hat die Voraussetzungen für elternunabhängiges Bafög.

Gangsterchicken 
Beitragsersteller
 27.07.2021, 13:20
@Fortuna1234

Jetzt ist die Frage in wiefern der Vermögenswert der Immobilie berechnet wird, da man Bafög jährlich neu beantragen muss, und Immobilien ja in der Regel jährlich eine Wertveränderung erfahren, muss dies wahrscheinlich berücksichtigt werden oder?