BAFöG beantragen trotz teurem Auto / Studium?
Hallo zusammen,
Ich beginne am 1.10 ein Studium und vorher habe ich eine Ausbildung abgeschlossen in der ich relativ viel Geld verdient habe. Zu dieser Zeit habe ich mir dann ein Auto zugelegt dessen Schwackelistenwert bei ca . 17.000 - 20.000€ zum heutigen Stand liegt. Jetzt wollte ich mal fragen, ob ich dennoch BAFöG beantragen kann, da ich das Auto ungern abgeben möchte. Leider verdiene ich nur noch 400€ und dann wird das ganze ohne Bafög natürlich schon knapp. Meine frage ist lediglich, ob ein Auto solchen Wertes als Geldanlage oder sonstiges betrachtet wird, oder ob es generell eine gewisse Wertgrenze bezüglich Bafög und einem eigenen Auto gibt.
LG
4 Antworten
Der Bafög Berechtigte darf ab dem 01.08.16 7500 Euro selbst besitzen. Der Rest wird angerechnet.
Massgebend ist der Zeitpunkt für die Antragstellung. Hast du den Antrag vor dem ersten August gestellt, wären es sogar nur 5200 Euro.
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vermoegen.php
Bei einem Single ohne Kind bleiben 5.200 Euro anrechnungsfrei. Für
Bewilligungszeiträume ab dem 1. August bzw. 1. Oktober 2016 erhöht sich
der Betrag auf 7.500 Euro.
Bei Kfz ist genauer zu schauen, wem sie gehören und ob sie schon
abbezahlt sind. Auf jeden Fall wird ein Kfz als Vermögen berücksichtigt,
wenn es vollständig bezahlt ist und euch gehört.
Vermögen vor der Ausbildung ohne vergleichbare Gegenleistung auf andere
Personen zu übertragen (z. B. in Form einer Schenkung) schützt nicht vor
einer Anrechnung. Das Vermögen – sofern es dem BAföG-Amt bekannt wird – ist auch in diesem Fall weiterhin euch zuzurechnen.
Falsche oder unvollständige Angaben können bei einem Datenabgleich auffliegen!
....
siehe auch §§ 26-30 BaföG
Du darfst ein Vermögen besitzen (7500€ glaube ich). Im Bafög-Antrag musst du Angaben zu deinem Vermögen machen, dazu zählen auch Sparbücher etc.. Dafür musst du deinen Wagen bei dat.de (o.A.) schätzen lassen. Liegt der Wert deines Wagens bei 20000€ und damit 12500€ über dem Höchstwert, so wird der überschüssige Wert auf die Zeit des Bewilligungszeitraumes angerechnet --> 12 Monate, also jeden Monat 12500€:12 weniger.
Nochmal zum Nachlesen
https://www.bafög.de/de/wird-vermoegen-angerechnet--379.php
Das gilt natürlich nur, wenn der Wagen auf DICH angemeldet wurde und du im Kaufvertrag stehst. Zahlst du zB nur die Versicherung, aber deinen Eltern gehört der Wagen, dann wird dieser nicht angerechnet.
Wenn Du während der Ausbildung so vile Geld verdient hast, hast Du Dir doch sicher auch Rücklagen angespart als Polster für Dein Studium oder?