B2B Marktplatz
ich war auch so bescheuert und bin jetzt auch ein opfer der abzocker..ich habe auch einen widerruf eingelegt und als antwort kam dass ich ja gar kein recht hätte zu widerrufen aber dass sie mir den vertrag nach 24 mon. kündigen (netterweise)..hier könnt ihr euch mal anschauen :
wir bedanken uns für ihre E-Mail. Sie haben uns einen Widerruf zukommen lassen. Bitte beachten sie das eine Anmeldung auf www.gewerbekunden-marktplatz.de ausschließlich Unternehmern gestattet ist und ein Unternehmer laut (§ 14 BGB), kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. § 312d BGB i. V. m. §§ 355, 356 BGB hat. Ihr Widerruf wird als unbegründet verworfen. Gern bestätigen wir Ihnen jedoch mit diesem Schreiben Ihre Kündigung zum Ablauf der 24 Monate.
und dann habe ich nochmal einen Brief per Einschreiben geschickt . und das kam per mail: Sehr geehrte(r) Frau/Herr Musterman,
wir bedanken uns für ihr persönliches Anschreiben. Sie haben bei Ihrer Anmeldung die Firma "Musterman" angegeben. Die Angabe der Firma Musterman steht im krassen Missverhältnis zu Ihrer Aussage sie seien angeblich Privatperson und hätten kein Unternehmen. Des weiteren sollte der Satz "Ihr Unternehmen anmelden" zweifelsfrei und unmissverständlich definierbar sein. Sollten diese von Ihnen getätigten Angaben nicht korrekt sein so sehen wir dies als vorsätzlichen Betrug (§ 263 StGB Betrug) um eine Leistung zu "erschleichen" die Ihnen so nicht zusteht. Wir haben Ihren Account und die genannte Firma bestätigt und sind nicht verpflichtet davon auszugehen das Ihre Angaben erfunden sind. Die entsprechenden Logdateien wurden mit der dazu gehörenden IP-Adresse protokolliert. Die Gebührentabelle sowie die Bestimmungen zum Widerrufsrecht wurde nachweislich von Ihnen akzeptiert.
Wir bitten um Ihr Verständnins das ein Recht sich außerordentlich vom Vertrag zu lösen für sie nicht besteht. Widerrufsrecht:
Ist der Kunde Unternehmer (was sie für uns durch die Eingabe der Firma Musterman sind (§ 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. § 312d BGB i. V. m. §§ 355, 356 BGB. Bei ausbleibender Zahlung werden wir ohne weitere Ankündigung juristische Schritte gegen sie einleiten. Etwaig ausstehende Zahlungen bitten wir, nun unverzüglich auszugleichen.
Support für Gewerbekunden melango.de GmbH Neefestraße 88 09116 Chemnitz Bundesrepublik Deutschland
und noch gesagt bei der Anmeldung habe ich Ihr Unternehmen nicht gelesen nur Anmelten :-(und die preise habe ich auch nicht gelesen sonst hätte ich mich da nie angemeldet :-( ich Lebe zurzeit von Harz 4 wegen ein Unfall bin ich jetzt Behindert
eine Rechnung habe ich schon bekommen meine frage wäre was soll ich jetz tun..
7 Antworten
b2b marktplatz scheint wieder eine der firmen zu sein vor denen ich ausdrücklich warnen muß!!!!!! habe mir grade beitrag von thor888 durch gelesen und kann sagen bei mir hat sich b2b genau so verhalten und muß damit wohl feststellen, das es wieder einer der vielen berühmten maschen ist leute ab zu zocken. Bei mir erschien der link auf meinen facebook profil, auch bei mir wurde weder auf eine vertragsbindung noch auf preise hinn gewiesen. somit hat sich die frage beantwortet BEZAHLT NICHT und laßt euch NICHT einschüchtern, denn es MUß auch in der werbung auf preise und vor allem auf eine Vertragsbindung hinngwiesen werden sonst ist der vertrag NICHT gültig abgesehen gilt in deutschland ein wiederufsrecht an das sich auch eine firma wie b2b zu halten hat. Bezahlt nicht sammelt die Unterlagen und wenn ihr euch nicht sicher seit geht lieber zum anwalt denn ein beratungsgespräch beim anwalt koste nen 10tel davon was b2b fürs nix tun verlangt
Wenn Du dort falsche Angaben machst, dann hast Du Dich tatsächlich strafbar gemacht.
Die ganze Email von denen sieht mir aber sehr nach Drohgebärde aus.
Wie es letztlich ausgeht, ob Du zahlen musst oder nicht, kann njur ein Gericht entscheiden.
Due hast "Ihr Unternehmen nicht gelesen" und "die Preise"? Was meinst Du damit?
Hast Du die AGB nicht sorgfältig gelesen oder stand wirklich nichts drin.
Alles in allem denke ich, dass Deine Chancen eher schlecht stehen.
Ich war gerade mal auf der ersten Seite der Anmeldemaske. Oben drüber steht:
Ihr Unternehmen anmeldenDarunter steht:
Die gewerbliche Anmeldung ist ganz einfach und schnell abgeschlossen!
Darunter steht:
Ihre FirmaAllein da kann man sich nicht irren.
Lass es drauf ankommen, wenn Du Dich im Recht meinst.
Ein Irrtum allein rechtfertigt aber keinen Widerruf.
Auch dass Du hier die Firma der Abzocke bezichtigst, kann ganz schnell sehr teuer für Dich werden.
aber das mit den preisen steht am anfang nicht sonst hätte ich es ja nicht gemacht und mal was überlesen kann mal basieren ich stehe zu meine Fehler ich wollt die ja anrufen mit denen es ja klären aber da geht nie einer dran soll das erhlich sein??
So ich bins noch mal ich bin da doch rausgegommen ich mußte ja nur immer widerruf schreiben und da haben die es sein gelassen :-) also wer im recht ist und glaubt das was nicht richtig ist dann sich nie einschüchtern lassen.
Ich sehe auch nirgends "Abzocke" Du bist wohl eher ein Opfer Deiner falschen Angaben.
Sellbuy b2b betreibt eine neue Masche der Aboabzocke. Sie locken mit billigen Restposten für den Großhandel, aber nach sat1 akte fallen zu 50 % Priavtpersonen auf diese Masche rein. Wichtig ist NICHT ZAHLEN! Wenn du dich angemeldet hast, bist du nach BGB im Recht, da die AGB keine überraschende Klauseln (wie horrende Preise) enthalten darf. Hierzu siehe §305cBGB Falls du ohne dich angemeldet zu haben eine Rechnung bekommst, erstatte bitte bei der Polizei Strafanzeige wegen versuchten Betruges!!!
Wichtig ist, nicht einschüchtern lassen, das Recht ist auf deiner Seite und jedes Gericht in Deutschland wird den Fall eindeutig für dich entscheiden!
Vielleicht etwas spät für Dich, aber anderen könnte es helfen. Man könnte jetzt hier einzelne Tatbestandsmerkmale durchprüfen, doch es reicht zu sagen, dass ein Vertrag erst gar nicht zu Stande gekommen ist, da Du kein Unternehmer bist. Somit machst du Dich tatsächlich des (vorsätzlichen) Betruges strafbar. Es steht auch in den AGB, dass du Gewebertreibender sein musst. Was können diese Leute gegen Dich tun? Da kein Vertrag zu stande gekommen ist, schuldest du Ihnen erstmal nichts. Was könnte auf Dich zukommen? Eine Strafanzeige wegen Betruges. Eine Rechnung mit den Kosten, die wegen Deines Verschuldens entstanden sind. Das dürfte aber nicht viel sein. Was noch zu beachten ist: AGB sind nicht dazu da gelesen zu werden, jedenfalls nicht vom Verbraucher. Somit sind Überraschungsklauseln, wie etwa versteckte Kosten, unzulässig. Fazit: Macht euch keinen Stress. Lasst euch nicht drohen. Mahnungen müsst ihr nicht zahlen, da kein Vertrag zu stande gekommen ist und ihr somit nicht zahlungspflichtig seid. Im Gegenteil, sollte herauskommen, dass der Vertrag unwirksam ist, könntet ihr sogar Anspruch auf Erstattung haben. ;)
Lassen Sie sich nicht einschuechtern! Die Firma B2b weiss sehr wohl das Ihre Angebot eine Masche ist. Weil einige Leute immer wieder Angst kriegen & verzweifelt zahlen, lohnt es leider fuer diese Firma weiter Ihr Mist zu machen.
Ich bin selbst darauf eingefallen, bin auch Gewerbetreibende & daher - denkt man zuerst- gebunden an dem abgeschlossenen Vertrag. Wenn man aber die Internetseite sich genau anschaut, merkt man das die Kosten vergleichsweise unauffallig neben der grosse, einladende Anmeldungsteil stehen, quasi versteckt. Ich habe im nachhinein sehr darueber geaergert.
Nachdem ein Paar drohende Briefe gekommen sind habe ich einen Anwalt engagiert -kostete ca. EUR 50 - & er hat einen sehr robusten Brief an die Firma geschickt. Es hat mich in den folgenden Wochen sehr amusiert, wie auf einmal der drohende Ton in den vielen Briefen- die ich allesamt wie vom Anwalt beraten ignoriert habe - sich in ein sehr netten, fast bettelnden Ton wandelte. Die Geld Forderungen worden mit jedem Brief kleiner und im letzten Brief hatten sie lediglich eine Vertragsaufloesung fuer ca. EUR 23,- angeboten (habe ich auch ignoriert.
Wie Sie sehen: die bruellen erst sehr laut, ziehen aber doch irgendwann den Schwanz ein. Die wissen ja das Ihre Rechtsgrundlage sehr duenn ist.
Ich finde die Paar Euro fuer den Anwalt gut investiertes Geld, da meine anfaengliche Sorge & Aerger sich dadurch komplett aufgeloest haben.
Aber auch ohne Anwalt muss man die Firma wahrscheinlich nicht zahlen. Ich glaube das sie sehr,sehr ungern vor Gericht gehen wurden.
Nur Mut!!!
RR
ich habe alles richtig angegeben nur weil ich keine firma habe habe ich das weg gelassen und die schreiben ich habe die firma an gegeben unt das mit der unternehmen anmelten das habe ich nicht gelesen gehapt und dann mit die Preise das stand nicht da bei der anmeldung!! sonst hätte ich das nie gemacht dachte das were konkurs ware ich habe mich ebend geiert :-(