Autoverkauf ins Ausland, wer beantragt Ausfuhrkennzeichen und Versicherung?

9 Antworten

Das ist einzig die Sache des Käufers, du kannst ihm aber behilflich sein. Es gibt auch Kurzkennzeichen speziell für die Ausfuhr; die könntest für den Käufer besorgen; er zahlt; aber: die Versicherung ist auf dich abgeschlossen, im Schadenfall wird auch die in Anspruch genommen. Gut überlegen

Das ist Blödsinn, Du könntest ihm allenfalls dabei behilflich sein zu einem Landratsamt (Zulassungsstelle) zu kommen und helfen die Papiere da auszufüllen.

Ich gehe ja mal stark davon aus dass Du in Deutschland wohnhaft bist, demnach kannst Du für das Auto gar keine Ausfuhrkennzeichen machen. Du könntest Dich erkundigen wo im Fall der Fälle eine Versicherungsbestätigung zu erhalten wäre, oftmals wird sowas in diesen Schilderhäuschen angeboten. Möglicherweise ist Das Fahrzeug ohnehin noch auf Dich zugelassen, dann würde ich mit dem Käufer zur Zulassungsstelle, das Auto abmelden und die Ausfuhrkennzeichen vom Käufer machen lassen.

Nach meiner Meinung wuerde auch ein Kurzzeitkennzeichen reichen. Das Ausfuhrkennzeichen ist eigentlich fuer Verkauf ausserhalb EU gedacht. Auch wird dabei der Kfz Brief eingezogen (Zulassung I).

http://vdmf.de/lexikon/ausfuhrkennzeichen/

Unabhaengig davon sehe ich es schon so wie die Vorschreiber. Auto abmelden und der soll sich Kurzkennzeichen o.ae. von seinem Versicherer besorgen.

Quatsch, du mußt das Auto nur abmelden.

Der Käufer kommt mit seinem persönlichen Kennzeichen, welches er sich in seinem Heimatland besorgte. Er haftet dafür, sonst darf er in Deutschland nicht mit dem Auto fahren.

Du verkaufst ja nur dein Auto. Nicht auch noch deine Versicherung oder dein Kennzeichen!

Er kann sich doch auch in Belgien Überführungskennzeichen besorgen.

Wenn du das Fahrzeug übergibst und einen gültigen Kaufvertrag hast, bist du aus dem Schneider. Deutsche Überführungskennzeichen bezahlt der,der sie bestellt. Und wenn dann damit ein Unfall passiert, ist derjenige auch der Versicherungsnehmer.