SF-Klasse Erhöhung umgehen (Tipps oder Tricks)?

8 Antworten

Hallo kushti,

die Rückstufung erfolgt nach festen werten die deine Versicherung festgelegt hat. Nachlesen kannst du das in deinen Bedingungen. Solltest du die Versicherung zum Jahresende wechseln wollen, wird die Rückstufung von dem neuen Versicherer zu den dann gültigen Bedingungen erfolgen.

TIPP: ACHTE beim Wechsel auf die SFR- Rückstufungstabelle. Insbesondere bei Direktversichern (Telefonversicherungen / Onlineversicherungen) wird man nach Schäden (meist) viel weiter zurückgestuft als bei Serviceversichern.

Leider arbeitest du wohl ohne Makler. Ein Makler sollte es hinbekommen, dir SF2 oder besser zu vergeben.

Nö, man wird nicht grundsätzlich nur eine Stufe zurückgestuft, eine Stufe gehts immer nur in die andere Richtung weiter.

Wie man das umgehen kann, kommt drauf an, auf wen Dein Auto derzeit versichert ist.

Die Lösung dürfte Zweitwagenversicherung sein, sprich als Zweitwagen auf einen Elternteil versichern, der selbst bei einer Gesellschaft schon ein Auto versichert hat, somit würde der Versicherungsnehmer wechseln und die SF 1/2 ggfs. auch besser, wären wieder da.

Dumm wäre es natürlich, wenn das Fahrzeug schon als Zweitwagen versichert wäre....

kushti 
Beitragsersteller
 02.11.2014, 09:34

das Auto ist auf mich versichert: hatte ihn 07/14 angemeldet (Erstversicherung mit S1/2) und 09/14 den Unfall gehabt

Urknall  04.11.2014, 13:16
@kushti

Na dann, ab zu Papa, oder Mama, Auto dort als Zweitwagen mit SF 1/2 versichern und später, wenn die Voraussetzungen zur Rabattübertragung erfüllt sind einfach Rabatt auf Dich übertragen lassen ;-)

sofern Du selbst weiter VN sein willst, gibt es keine andere legale Möglichkeit, sonst würdest Du Vorversicherungszeiten verschweigen. Du könntest das Auto aber als Zweitwagen Deiner Eltern, Deines Partners o.ä. versichern und dadurch sogar SF2 oder besser erreichen

Sonderkündigungsrecht bei Unfall

Oft kann man aber auch sparen, indem man die Versicherung wechselt, denn die Preisunterschiede zwischen den Haftpflicht- und Kasko-Versicherungen sind teilweise erheblich. Normalerweise ist ein Wechsel während des Jahres nur möglich, wenn sich Typ- oder Regionalklasse ändern, oder der Beitrag steigt. Was viele nicht wissen: Auch bei einem Unfall greift das außerordentliche Kündigungsrecht, welches innerhalb von vier Wochen nach Verhandlungsschluss über die Entschädigung ausgeübt werden kann.

Quelle: http://www.t-online.de/wirtschaft/versicherungen/id_21789364/kfz-versicherung-wechsel-nach-einem-unfall-kann-sinnvoll-sein.html

Urknall  02.11.2014, 09:21

Und was bringt das in Bezug auf die SF Klasse, weil der neue Versicherer wird die SF Klasse anfordern vom alten Versicherer und der Schaden, bzw. die Hochstufung wird sich dabei nicht in Luft auflösen.

wie ist das denn wenn ich mein Fahrzeug abmelde noch dieses Jahr vor Jahreswechsel und den vertrag somit kündige und im nächsten Jahr eine neues Fahrzeug bei einer neuen Versicherung anmelde?