Aufforderung zur Rechtfertigung - Alkohol am Steuer

5 Antworten

"Aufforderung zur Rechtfertigung" - nun wird mir vorgeworfen ich wäre an diesem Tag betrunken von diesem Lokal zu meiner Freundin gefahren. Jetzt zur Frage: Geht das mit richtigen Dingen vor sich? Dürfen die mich wegen einer Vermutung bestrafen?

Von Bestrafung ist doch noch gar nichts zu sehen. Sie versuchen zu ermitteln. Wenn sie aufgrund dieser Ermittlungen ausreichende Beweise finden, werden die einem Richter vorlegt und der entscheidet - ggf. nach vorheriger Verhandlung.

Du erklärst, wie es war, deine Freundinnen bezeugen das ganze, und die Sache wird zu den Akten gelegt.

Vielleicht hast du ja Zeugen die bestätigen können das du nur alkoholfreies Bir getrunken hast. Diese Aussagen bitte schriftlich vervassen lassen von den Zeugen. Auch die Freundin kann als Zeugin gewertet werden, da ihr nicht miteinander verheiratet seid. Auch der Typ an der Bar oder die Bedienung könntet ihr ggf. als Zeugen nennen. Vorher mal mit den Leuten sprechen und den Vorfall schildern.Dann die Zeugenaussagen der Stellungnahme beifügen.

lordsyrakus  26.09.2013, 20:32

Naja ihm muss ersteinmal "bewiesen" werden das ER auch GEFAHREN ist.. Dann muss das auch noch "bewiesen werden " das ER WÄHREND DER FAHRT alkoholisiert war :D Das wird vor Gericht wohl eher nicht der Fall sein das es Beweise gibt.

shadowoftheday 
Beitragsersteller
 26.09.2013, 20:34
@lordsyrakus

MUSS es wirklich bewiesen werden? Ich habe Angst dass die mir auch ohne einen richtigen Beweis in den Ar*** treten können..

lordsyrakus  26.09.2013, 20:42
@shadowoftheday

jop... erzählen kann ja Frau Meier gern was sie will... quasi alles... aber SIE und die Polizei müssen dir das vor GERICHT beweisen :-)

so lange ist man in DE zum Glück unschuldig...

Mondlachen  26.09.2013, 20:47
@shadowoftheday

Wenn dein Bericht stimmig ist und keine wiedersprüchlichen Darstellungen des Abens vorhanden sind, können sie dir nichts. Im Zweifel für den Angeklagten. Allerdings solltest du auch erwähnen wann ihr nach Hause kekommen seid und wieviel ihr bzw. du getrunken hast an Alkohol. Wenn das mit dem Messergebnis überein stimmt ist alles geritzt.

lordsyrakus  26.09.2013, 20:58
@Mondlachen

Aussage Verweigerung würde ich sagen.... Dann bleibt nur Frau Meier... keiner Hat ihn fahren sehen... kein Gerichtsverwertbares Ergebniss weil nicht mit dem Dräger auf der Wache...

Dann soll Frau Meier mal erzählen was sie will... Ich mein kann ja jeder von seinen Kumpels das Auto benutzt haben.

Und auch den Spiegelschaden angenommen der Alkohol fällt raus... muss man Separat auswerten.

Das sind für mich 2 paar Turnschuhe..

du lebst wohl in österreich?

in d rechnen die zurück. wenn du morgens um 11:00 noch 0,33 hattest, rechnen die für 1:00 nen wert von locker 1,3 aus und belasten dich damit. allerdings hast du zeugen:

  • deine freundin

  • die bedienung in der kneipe, die bestätigen muss, dass du keinen alk getrunken hast (ok, nach 2 monaten vielleicht nicht so erfolgversprechend, aber du musst es versuchen.

normalerweise müssen sie dir die schuöd nachweisen, aber dieser grundsatz gilt in d schon oft nicht mehr.

annokrat

vergessen: jo, unbedingt einen anwalt einschalten.

shadowoftheday 
Beitragsersteller
 26.09.2013, 20:37

Ja genau bin Österreicher.

Da der Besitzer dieses Lokals mich gut kennt, da ich so gut wie jeden Tag dort bin, sollte es doch eigentlich gut gehen oder?

Wenn meine Freundin und der Bediener mir dies bestätigen sollte ich also aus dem Schneider sein ne? Hoff es so^^

Du hast Freiwillig gepustet? In das Feste Dräger?

Dann ist das erstmal Dumm gelaufen... Such dir einen Anwalt.

Kurze Info .. das Kenn ich so eine Nachbarin hatte ich auch mal .. die mich generell angeschissen hat wenn ich Sontags morgens aus der Disse kam...

Wirst du von der Polizei nicht mit dem Auto angehalten kannst du das Pusten verweigern. Warum sollte man auch. In der Wohnung darf man trinken und das Fahren muss dir bewiesen werden. Gerichtsverwertbar nicht von Knöllchenhorst... :D

Anwalt nehmen

shadowoftheday 
Beitragsersteller
 26.09.2013, 20:38

Ich dachte mir, dass wenn ich das Pusten verweigere noch ärger dran bin..dumm gelaufen

Wird hoffentlich schon gut gehen..

lordsyrakus  26.09.2013, 20:42
@shadowoftheday

Hättest zum Polizisten sagen können .. bye bye.. komm wieder mit nem Durchsuchungsbefehl und ner Richterlichen Anordnung...

Dann und nur dann zählt vor Gericht auch nur das DRÄGER 7xxx was meist nur in der Wache steht.

Aber selbst jetzt gibt es keine Gerichtsverwertbaren Beweise dafür das DU gefahren bist und auch nicht das der Fahrer Alkoholisiert war zum Zeitpunkt des Einparkens.

Das muss DIR bewiesen werden :-)

Ich Liebe solche Knöllchenhorstis :-) Drück dir die Daumen das es gut geht...

shadowoftheday 
Beitragsersteller
 26.09.2013, 20:48
@lordsyrakus

Gut, werde ich beim nächsten Mal machen :P

also muss ich mir auch keinen Anwalt besorgen, da sie es mir sowieso nicht beweisen können oder?^^

Anwalt einschalten !!!

shadowoftheday 
Beitragsersteller
 26.09.2013, 20:39

Wird dies' wirklich nötig sein? Denke mir, dass das einen Haufen kosten wird oder?