Autounfall kosten Feuerwehr?
Hallo zusammen,
vor einem halben Jahr hab ich in einer Kreuzung, ein Motorradfahrer übersehen. (Ich bin nur leicht angefahren 0,5 m ). Durch denn regen ist er aber leicht ins fallen gekommen. Soweit ist aber weder den Motorad noch den Fahrer oder mir was passiert. Die Passaten hinter uns haben sicherheitshalber trotzdem die Polizei gerufen. Da der Unfall fast gegen über der Feuerwehr passiert ist, ist diese einfach so angerückt und hatt die Straße gesichert. Da niemanden was passiert ist und auch sonst keine Schäden entstanden sind hab ich den Unfall nicht gemeldet, da auch der andere meinte das alles Okey sei.
Nun hab ich jetzt eine Bescheid von der Feuerwehr bekommen, dass ich die Kosten für den Einsatz zahlen soll. (Noch keine Rechnung sondieren nur ein Anhörung) . Nun weiß ich nicht was ich tun soll ? Muss ich die Rechnung übernehme ?
Kann ich das rückwirkend meiner Versicherung melden ( bin nicht mehr dort versichert) ?
Und was für kosten können auf mich zu kommen? (1 Feuerwehrauto, ca. 8 Feuerwehrleute, Dauer ca. halbe Stunde
5 Antworten
Hallo Okey0396,
wie Nomex64 schon geschrieben hat, können für bestimmte Einsätze der Feuerwehr - und hierunter fallen auch alle Einsätze mit Kraftfahrzeugen - Gebühren erhoben werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Stadt oder Gemeinde eine entsprechende Satzung erlassen hat. Das ist oft der Fall, aber längst nicht überall... ob es eine solche Gebührensatzung für den Einsatz der Feuerwehr in der betreffenden Stadt gibt, kannst Du im Rathaus erfragen und oftmals auch im Internet nachlesen. Dort ist dann auch genau aufgeführt, was wie viel kostet (Fahrzeuge und Personal). Auf diesen Kosten bleibst Du allerdings im Regelfall nicht sitzen, da sie von Deiner Kfz-Haftpflicht übernommen werden.
Die Feuerwehr ist ganz bestimmt nicht "einfach so" ausgerückt, sondern ist auf den Unfall aufmerksam und daraufhin tätig geworden. Das ist auch völlig richtig so... wäre etwas schlimmeres passiert und die Feuerwehrleute hätten sich an der Scheibe der Feuerwache die Nase platt gedrückt, wären aber nicht zur Hilfe geeilt ("... wurden ja nicht alarmiert"), dann wäre das ganz sicher auch nicht in deinem bzw. eurem Interesse gewesen. Damit beginnt dann aber auch ein gewisser Automatismus: Die Feuerwehr ist im öffentlichen Straßenverkehr tätig gewesen (bzw. hat in diesem durch Sperren/Absichern eingegriffen), hierfür muss schon aus versicherungstechnischer Sicht ein Einsatz angelegt und entsprechend protokolliert werden. Damit erhält dann auch die Stadtverwaltung eine Info über diesen Einsatz, welche dann überprüft, ob der Einsatz nach Gebührensatzung abgerechnet werden kann oder nicht. Da es sich hier um einen Einsatz mit Kraftfahrzeugen handelt, besteht zumindest schon einmal die Möglichkeit, dass Gebühren anfallen.
Da die Verwaltung aber nicht gleich eine Rechnung schickt, sondern Dich zunächst einmal anhören möchte hast Du letztendlich gute Chancen, ohne Rechnung davon zu kommen. Mein Tipp: Erläutere genau den Sachverhalt, dann wird die Verwaltung entscheiden, ob dieser Einsatz gebührenpflichtig war oder nicht.
Wenn ja, dann wende Dich an Deine Versicherung... die müsste dann für den "Schaden" aufkommen.
Mit ein paar Hundertern kannst du schon rechnen. Du solltest aber auf jeden Fall versuchen, das über die Versicherung abzurechnen.
.... keine Feuerwehr rückt aus ohne Auftrag, bist Du dir sicher?
Und die alte KH ist zuständig, binde also einfach ein deinen Berater/Makler, denn der kennt doch die Damen und Herren mit dem Geld.
Plane ein die Rückstufung der SF-Klasse bei der neuen Versicherung, die alte ist da raus.
Lachnummer!
.... die Einsatzleitung will ich erleben. Das war sein letzter, so jedenfalls bei uns.
Die Feuerwehr war anwesend hat den Patienten aber nicht behandelt?
Dan sollte das deine KFZ Haftpflicht Versicherung übernehmen.
Nur kurz aber der hatte nichts, die haben dann nur die Straße abgesichert
Wenn die in dem Moment aufgehört haben wo der Rettungswagen kam und daraufhin sofort zusammen gepackt haben muss es eigentlich die krankenversicherung deines unfallgegners zahlen.
Wenn die darüber hinnaus abgesichert haben muss (sobald Patient an Rettungsdienst übergeben ist) die KFZ Haftpflicht zahlen.
Soweit mein Stand der dinge in BaWü.
Es kam nur die Polizei kein Rettungswaggen, da dem Fahrer nichts passiert ist. Die Polizei hat das zwar aufgenommen aber am nächsten Tag fallen gelassen, da Werder dem Motorrad noch dem Fahr was passiert ist. Vlt noch als Ergänzung das Motorad befand sich hinter einem Auto, der das Abgebogen war bin ich leicht angefahren und er auch. Das ganze ist quasi mit 3 km passiert
Die Kostenpflicht kommt aus dem Feuerwehrgesetz des Bundeslandes. Einsätze mit Luft- Land- und Wasserfahrzeugen sind eigentlich in allen Feuerwehrgesetzen kostenpflichtig.
Die Höhe der Kosten richtet sich nach den Satzungen der zuständigen Kommune. Die Höhe ist je nach Fahrzeug höchst unterschiedlich. Nur ein Vergleich zum Verständnis. Eine ältere Drehleiter (neu meist > 500.000 Euro) kann billiger sein als ein nagelneues Löschfahrzeug ( meist um die 300.000 Euro). Das hat was mit Abschreibungen zu tun. Der Gesetzgeber will es halt so.
Die Rechnung kannst du an deine Haftpflichtversicherung weiter reichen. Der Träger Brandschutz schickt sie zu dir, da sie nicht direkt mit der Versicherung abrechnen können.
“... keine Feuerwehr rückt aus ohne Auftrag,...“ ääääähm doch! Wenn da ein Verkehrsunfall unmittelbar vor der Feuerwache ist, dan rücken die, sofern jmd. aus der wache den VU mitbekommt/bemerkt automatisch aus, vorallem wenn nicht klar ersichtlich ist ob es verletzte gibt. gäbe es nämlich verletzte und sie würden den Verkehrsunfall ignorieren und auf die Alarmierung per Leitstelle warten, würden sie sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen.